Pannenschutz für Zugfahrzeug und Wohnwagen

  • Aufgrund eines Artikels im CCC bin ich auf das Problem gestoßen, wie Zugfahrzeug und Wohnwagen im Fall einer Panne/Unfall geschützt sind.

    Ich dachte, dass ich mit meiner ADAC-Plus Mitgliedschaft vollumfänglich geschützt bin, was aber leider ein Trugschluss war.

    Kritisch ist es, wenn das Zugfahrzeug durch Panne oder Unfall vollständig ausfällt. Der ADAC stellt dann ein Ersatzfahrzeug, aber nicht unbedingt mit Anhängerkupplung. Der Anhänger wird auch nicht zum Wohnort nach D zurück transportiert, sondern dafür ist man selber verantwortlich. Könnte teuer und aufwendig werden, wenn dies mehrere tausend Kilometer vom Wohnort entfernt passiert.

    Wie schützt ihr euch vor so etwas? Gar nicht, unter dem Motto "no risk no fun" oder mit xxx-Versicherung?

  • Oha... - das ist ja a gute Frage!

    Ich bin beim ACV - muss ich mir auch mal genau anschauen!

    Abschleppen Zugfahrzeug und Wohnwagen dieses Jahr in Italien war kein Problem!

    >>> Zugfahrzeug Reifenpanne auf der Autobahn bei Verona, am Sonntag-Abend,

    am Montag-Morgen 2 neue Reifen geliefert bekommen und heimgefahren.

    Hast du an Link zu dem Artikel in der CCC?

  • Sehr interessantes Thema, das mit zunehmenden Alter immer präsenter wird. Hatte mich bislang als ADAC Plus Mitglied für eine solche Situation gut aufgestellt gefühlt.

    Bin gespannt was hier noch für Informationen geteilt werden.

    Viele Grüße aus dem Weserbergland / Landkreis Hameln-Pyrmont

    Andreas

    Den Alltag hinter sich lassen
    und doch Zuhause sein!
    Auf alles überflüssige verzichten
    und doch Nichts vermissen!
    Das Fremde kennenlernen
    und doch vertraut fühlen!
    Jederzeit weiterziehen können
    und doch sein Nest nicht verlassen!
    Das ist CAMPING!

  • Hallo, ich war neulich auf der ADAC Geschäftsstelle und habe mich erkundigt. WW ist als Anhänger mitversichert. Steht so in den Vertragsbedingungen (LINK). §4(3)

    Allerdings muss der WW während der Autopanne angekoppelt sein, und darf nicht auf dem Campingplatz stehen.

    Achtung: bei rechtlichen Fragen bin ich bei Infos aus Internetforen generell vorsichtig. Es werden schnell Halbwahrheiten verbreitet. Ich rate deshalb den direkten Kontakt mit dem ADAC zu suchen...

    Denn auch die Leistungen des ADAC-Plus Vertrages können sich über die Jahre geändert haben. Mein Vertrag ist 38 Jahre alt...

    Vielleicht sollte man an dieser Stelle Erfahrungen aufzählen (wie Andreas oben, vllt. etwas detaillierter?)

    Viele Grüße, berndl

  • Hallo zusammen,

    zu diesem Thema kann ich gerne Auskünfte erteilen.

    Hier geht es zu den Bestimmungen der Plus-Mitgliedschaft:

    bestimmungen-zur-adac-plus-mitgliedschaft.pdf

    Eine schnelle Übersicht der drei ADAC-Mitgliedschaftsmodelle gibt es hier:

    Leistungsvergleich ADAC Mitgliedschaften

    Kurze Infos zu den Unterschieden:

    Basis-Mitgliedschaft

    Pannenhilfe für das durch Panne oder Unfall geschädigte Fahrzeug. Bedeutet, sofern ein Straßenwachtfahrer keine Fahrbereitschaft wiederherstellen kann, oder aus Kapazitätsgründen nicht verfügbar ist, bzw. schon bei der Erfassung der Panne bekannt wird, dass der Schaden nicht reparabel ist, wird dass geschädigte Fahrzeug vom Pannen-/Unfallort in die nächste geeignete Fach-/Markenwerkstatt, bzw. an einen vom Mitglied benannten Ort in kürzerer oder gleichweiter Entfernung geschleppt.

    Wünscht der Havarist/das Mitglied ein Schleppziel, was über dem Anspruch hinaus liegt, muss eine separate Zuzahlung an das ausführende Abschleppunternehmen geleistet werden.

    Bei Pannen vor Feiertagen oder vor dem Wochenende, bzw. Geschäftsschluss der nächsten Werkstatt, wird das betroffene Fahrzeug zum Mobilitätspartner eingeschleppt und am nächsten Werktag zur nächsten geeigneten Fach-/Markenwerkstatt weitertransportiert. Sonst keine weiteren Leistungen.

    Plus-Mitgliedschaft

    Pannenhilfe für das durch Panne oder Unfall geschädigte Fahrzeug. Bedeutet, sofern ein Straßenwachtfahrer keine Fahrbereitschaft wiederherstellen kann, oder aus Kapazitätsgründen nicht verfügbar ist, bzw. schon bei der Erfassung der Panne bekannt wird, dass der Schaden nicht reparabel ist, wird dass geschädigte Fahrzeug vom Pannen-/Unfallort in die nächste geeignete Fach-/Markenwerkstatt, bzw. an einen vom Mitglied benannten Ort in kürzerer oder gleichweiter Entfernung geschleppt.

    Wünscht der Havarist/das Mitglied ein Schleppziel, was über dem Anspruch hinaus liegt, muss eine separate Zuzahlung an das ausführende Abschleppunternehmen geleistet werden.

    Bei Pannen vor Feiertagen oder vor dem Wochenende, bzw. Geschäftsschluss der nächsten Werkstatt, wird das betroffene Fahrzeug zum Mobilitätspartner eingeschleppt und am nächsten Werktag zur nächsten geeigneten Fach-/Markenwerkstatt weitertransportiert.

    Das "Plus" in der Mitgliedschaftsform bedeutet:

    Zur Plus-Mitgliedschaft gehören personenbezogene Leistungen bei Schadenfällen ab 50km Entfernung zum Wohnort, wie z.B. die Übernahme von eigenen Mobilitätskosten wie Taxi oder ÖPNV, oder die Bereitstellung eines Mietwagens, oder einer Übernachtung, Details siehe PDF-Verlinkung oben..

    Premiummitgliedschaft

    Pannenhilfe für das durch Panne oder Unfall geschädigte Fahrzeug. Bedeutet, sofern ein Straßenwachtfahrer keine Fahrbereitschaft wiederherstellen kann, oder aus Kapazitätsgründen nicht verfügbar ist, bzw. schon bei der Erfassung der Pannen bekannt wird, dass der Schaden nicht reparabel ist, wird dass geschädigte Fahrzeug vom Pannen-/Unfallort in eine bis zu 100km im Umkreis des Pannenorts entfernte Wunschwerkstatt geschleppt. Bei Pannen vor Feiertagen oder vor dem Wochenende, bzw. Geschäftsschluss der nächsten Werkstatt, wird das betroffene Fahrzeug zum Mobilitätspartner eingeschleppt und am nächsten Werktag zum vom Mitglied benannten Wunschziel innerhalb des Anspruchs (100km) weitertransportiert. Zur Premium-Mitgliedschaft gehören dann auch die bereits erwähnten personenbezogene Plus-Leistungen bei Schadenfällen ab 50km Entfernung zum Wohnort.

    Vorgehensweise im Pannen-/Schadenfall

    Sofern ein Zugfahrzeug am Pannenort nicht mehr fahrbereit gemacht werden kann, wird es auf dem Abschleppwagenplateau verzurrt und der Wohnwagen mit angehängt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Einsatzmittels (Abschleppwagen, Pannenfahrzeug & Wohnwagen) nicht überschritten werden. Was viele nicht wissen, in Deutschland gilt ein Sonntagsfahrverbot für alles ab 3,5to. Dazu gehören dann auch solche "Gespanne". In der Regel hat die örtliche Polizei nix dagegen, Hauptsache die Havaristen verschwinden von der Autobahn oder Landstraße.

    Ein Wohnwagen wird In aller Regel immer an das Abschleppfahrzeug angehängt, wenn Havaristen in einem Gefahrenbereich stehen bleiben. Mitgeschleppt wird der Wohnwagen dann entweder bis zum nächstsicheren Ort, bzw. auf den Hof des jeweiligen Abschleppunternehmens. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise mit den Havaristen abgesprochen und dazu der ADAC involviert.

    Wenn ein Zugfahrzeug z.B. einen Plattfuß hat und der Wohnwagen auf dem Campingplatz steht, dann wird der Wohnwagen nicht automatisch mitgenommen, denn dort steht er ja sicher.

    Wenn ein Reifenschaden an einem Wohnwagen eintritt, wird je nach Schadenslage entschieden, ob der Reifen direkt vor Ort mittels eines Pfropfens notrepariert wird, der Havarist damit zur nächsten Reifenwerkstatt fahren kann, bzw. das betroffene Rad wird demontiert und in die nächste Reifenwerkstatt gebracht. Eins ist immer sicher, kein Pannenhelfer wird durch irgendwelche Reparaturversuche auf dem Standstreifen ohne Absicherung sein Leben und das Leben der Havaristen gefährden. Priorität hat immer der Schutz von Menschenleben.

    Ist regelmäßig ein Thema, wenn nachts solche Ereignisse eintreten und nächste Reifenwerkstatt geschlossen hat. Teilweise gibt es Reifenwerkstätten mit Notdiensttätigkeiten, ähnlich wie Apotheken mit entsprechenden Reifen-/Montagepreisen. Oder das Abschleppunternehmen nimmt das Pannenfahrzeug mit, wenn eine eigene angeschlossene Werkstatt den Schaden beheben kann.

    Woher ich das alles weiß?

    Die "Gelben Engel" sind zufällig mein Arbeitgeber. Ich habe täglich mit Mitgliedsbeschwerden und viel Unwissenheit und Uneinsichtigkeit von Havaristen zu tun...

    Möchte keine Werbung machen, aber andere Mitbewerber haben keine eigene Straßenwacht, sondern Schleppen meist sofort ohne Inaugenscheinnahme, oder kooperieren mit regionalen Werkstätten.

    Unsere Straßenwacht ist je nach Schichtmodell im Dreischichtbetrieb bis 23 Uhr, 24/7 unterwegs. Zu Randzeiten übernehmen dann die regionalen Mobilitätspartner den Job und das Fahrzeug wird dann direkt abgeschleppt.

  • Matthias292, das alles sagt aber nichts aus, was mit dem Wohnwagen geschieht, wenn das Zugfahrzeug durch eine Panne oder Unfall z.B. von Spanien nach Deutschland transportiert werden muss oder das Zugfahrzeug in Spanien bleibt und die Passagiere mit einem ADAC-Ersatzwagen oder der Bahn nach Deutschland zurück fahren. Unabhängig davon, ob der Wohnwagen bei der Panne/Unfall am Zugfahrzeug angekoppelt war oder auf dem CP stand.

    Schriftliche Aussage ADAC: "Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für das Zugfahrzeug. Sollte der Anhänger

    oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für den Anhänger. Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger."

    Bedeutet: Da der WW noch intakt ist, wird er vom ADAC auch nicht nach D gebracht, auch wenn das Zugfahrzeug defekt/kaputt ist.

  • Ich habe da ganz andere Probleme. Bin im ADAC seit mehr als 30 Jahren.

    Aber, dadurch, dass ich weiterhin mein T4 fahre, Pflege und entsprechend in Schuss halte, interessiert das die Telefonpartner vom ADAC am anderen Ende der Leitung kaum.

    Die hören, VW T4, dann das Baujahr und am Ende kommt dann ein, "ja, wir übernehmen die Entsorgungskosten vor Ort".

    Schlicht nach Schema F. Nun, was tut man in dem Falle?

    Ich war in der Lage, hatte dies auch schon alles nachgelesen.

    2017 auf der zweiten größeren Tour mit dem in 2017 neu zugelassenen WoWa stellte ich auf einem Park/Rastplatz auf der Inntalautobahn, Fahrtrichtung Insbrucker Knoten einen unrunden Motorlauf fest.

    Ich zog den Caravan trotz des Problems, noch den Brenner hinauf und bis zum Campingplatz am Gardasee.

    An den kommenden Tagen brachte ich den Bus zu einer Werkstatt und bat diese mal ein Kompressionstest zu machen. Er hatte dann bei Zyl 4aufgehört, mit der Aussage, "Loch im Kolben".

    Ich habe mich NICHT an den ADAC gewandt sondern alles selbst Organisiert.

    Ein Freund kam ein Tag vor Abreise mit einem entsprechenden Fahrzeug, welches den WoWa ziehen durfte und ich fuhr den T4 solo nach Hause.

    Ursache war aber kein Loch im Kolben, sondern eine gerissene Zylinderkopfdichtung, was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, da ja Zylinder 5 nicht geprüft wurde. Da hätte man es feststellen können.

    Dies hätte man vor Ort reparieren können.

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    Woher ich das alles weiß?

    Die "Gelben Engel" sind zufällig mein Arbeitgeber. Ich habe täglich mit Mitgliedsbeschwerden und viel Unwissenheit und Uneinsichtigkeit von Havaristen zu tun...

    Aber nun zur Frage, mein/e Fahrzeuge sehen weder dem Alter entsprechend aus, noch sind in der Regel Mängel vorhanden. Ja natürlich, es sind Liebhaberfahrzeuge.

    Wie gehe ich in so einem Fall damit um? Gibt es die Option eines Heimtransportes? Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug MIT Anhängerkupplung für den Wohnwagen, ich brauche Wohlgemerkt 2,5t Anhängelast, und wie schaut es mit den Hunden aus, die im Urlaub dabei sind? Es sind keine Schoßhunde, ich brauche Platz...

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    Aktuell nutze ich die Plus Mitgliedschaft mit Partner.

    Nun bin ich mal gespannt was Matthias hier weiss....

    Ciao, Leigh

    Ich grüße auf diesem Wege alle Neuankömmlinge und wünsche eine gute Zeit mit dem Wohnwagen und der Community hier!

  • Gerne versuche ich auch hier zu antworten.

    Also, Fahrzeuge die ein gewisses Alter haben und erwartungsgemäß in einem schlechten Zustand sind, sind immer ein Problem, da wird regelmäßig gestritten.

    In den ADAC Bestimmungen ist angegeben, dass der ADAC, bzw. die Mobilitätspartner die im "Auftrag des ADAC" unterwegs sind, keine Schrottfahrzeuge schleppen.

    Bei normalem Pannen, wie einem Reifenschaden sagt keiner was, bei Defekten z.B. Batterie defekt/sulfatiert, Zündspulen, Zündkerzen, Kraftstoffpumpen, herunterhängendem Auspuff, Bremsdefekten etc. auch nicht.

    Wird allerdings ein Motorschaden diagnostiziert, haben Kolben den Weg ins Freie gefunden, oder ein Getriebe, geht kaputt, ein Achsbruch, etc. und die erste Inaugenscheinnahme des Pannenhelfers bestätigt, dass eine Reparatur nach Herstellervorgaben sehr wahrscheinlich den Zeitwert des havarierten Fahrzeugs übersteigt, dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In die Bewertung fließt das Fahrzeugalter und die Kilometerleistung mit ein.

    Ist der Havarist der Meinung, dass sein Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden ist und er möchte sein altes Fahrzeug trotz klar erkennbarer Schäden in eine Werkstatt oder nach Hause geschleppt haben, dann wird dies zunächst kostenpflichtig sein. Entscheidet sich der Havarist für eine Reparatur und kann dies dem ADAC anhand einer regulären Reparaturrechnung in einer Fachwerkstatt nachweisen, dass sein Fahrzeug reparabel war, kann er die verauslagten Schleppkosten zur Prüfung auf Erstattung einreichen.

    Bei Unfallereignissen, wenn klar erkennbar ist, dass der Schaden höher ist, als der Fahrzeugwert, oder das Fahrzeug Flüssigkeiten verliert, wird das Fahrzeug zunächst auf den Hof des Abschleppunternehmens eingeschleppt. Auch wichtig um die Plus-Leistungen freigeben zu können. Vor verschlossene Werkstätten wird in der Regel kein Fahrzeug abgestellt, dass hat versicherungsrechtliche Gründe. Wünscht es der Havarist dennoch, dann muß ein Haftungsausschluss unterschrieben werden.

    In Fällen wo ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird greift die sogenannte Subsidiaritätsklausel. Bedeutet die Leistungen des ADAC sind in solchen Fällen dann nachrangig, wenn eine andere Versicherung eintrittspflichtig ist. Da von jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, greift entweder die eigene KFZ-Versicherung, bzw. die des Unfallgegners, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Havaristen müssen dann eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit dass Abschleppunternehmen mit der KFZ-Versicherung die Schleppleistung abrechnen kann. Auf Wunsch kann ein Gutachter hinzugerufen werden, der Schäden unabhängig bewertet.

    Sollte festgestellt werden, dass kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird das Fahrzeug zur nächsten geeigneten Werkstatt weitertransportiert.

    Zu Pannen im Ausland kann ich nichts sagen, da ich nur für den inländischen Bereich, regionsbezogen, zuständig bin.

    Wenn jemand im Besitz eines alten Liebhaberfahrzeugs ist und es hegt und pflegt, es in einem überdurchschnittlich guten Zustand ist, dem empfehle ich ein Wertgutachten zu machen, dass den Fahrzeugzustand eindeutig nachweist. Da kann man im Fall der Fälle sofort nachweisen, dass das eigene KFZ nicht dem Zustand vergleichbarer Fahrzeuge entspricht.

    Noch eine Info

    Es ist ein allgemeiner Irrglaube, dass die Mitnahme von Havaristen und Tieren im Führerhaus des Abschleppwagens immer möglich ist und Bestandteil der Mitgliedschaft sei. Jeder Mobilitätspartner ist eigenständig mit eigener Geschäftsleitung die bestimmt, ob Havaristen mitgenommen werden oder nicht. In Fällen wo Havaristen oder gerade größere Hunde mitgenommen werden müssen und der Pannenhelfers nicht abschätzen kann, ob während der Fahrt eine Gefahr von dem Tier ausgeht, kann ein Taxi hinzugerufen werden, um die eigene Mobilität sicherzustellen.

    Bei Ereignissen weniger als 50km vom Wohnort entfernt, kommt man mit dem Taxi oder ÖPNV zur Werkstatt oder nach Hause. Diese Mobilitätskosten können anschließend zur Prüfung auf Erstattung eingereicht werden. Das gilt nur bei der Plus-Mitgliedschaft oder Premium-Mitgliedschaft.

    Bei Ereignissen ab 50km Entfernung zum Wohnort kann vom Abschleppunternehmen nach Absprache, bzw. Rücksprache mit dem ADAC ein Clubmobil (Mietwagen) bereitgestellt werden, bzw. eine Übernachtung(en) angeboten werden, wenn sicher ist, dass das Fahrzeug in einer pannenortnahen Werkstatt zeitnah repariert werden kann.

    Mietwagen gibt's nach Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Natürlich können persönliche Präferenzen berücksichtigt werden, dass Mietfahrzeug muss dann allerdings da sein. Die Erwartungshaltung, dass immer ein Mietwagen da ist, wo ein Doppelachser-Wohnwagen gezogen werden kann, muss ich dämpfen. Grundsätzlich gilt, dass geholfen wird wo es geht.

    Alternativ, wenn Kapazitäten verfügbar sind, kann das Pannenfahrzeug per Pick Up oder Sammeltransport in eine Werkstatt in Wohnortnähe transportiert werden. Diese Vorgensweise greift, wenn ein Schaden auch am Tag nach der Panne in pannenortnahen Fach-/Markenwerkstatt nicht repariert werden kann. Jeder Fall wird individuell betrachtet, bewertet und dem Mitglied geholfen. Gilt wiederum nur für Plus-Mitglieder oder Premium-Mitglieder.

    Pannen in Gefahrenbereichen

    Strandet ein Fahrzeug im Gefahrenbereich der Autobahn, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Havaristen im eigenen festgezurrten, gesicherten Fahrzeug oben auf dem Abschleppwaggenplateau für eine kurze Distanz mitfahren, bis der nächste sichere Ort (z.B. Rasthof, Rastplatz, etc). erreicht ist. Dort angekommen, kann ein Taxi hinzugerufen werden.

    Diese Vorgehensweise wurde z.B. regelmäßig in der Corona Pandemie angewandt.

    Weil wir Herbst haben und die Winterzeit bevorsteht

    Der ADAC hilft bei einem Brems-/Betriebs-/Bruchschaden. Bedeutet, es regnet, es ist matschig, es schneit, oder die Fahrbahn ist vereist und man rutscht von der Straße, hat sich festgefahren, dann kann der Havarist zwar den ADAC kontaktieren und es wird auch ein Mobilitätspartner kommen und das Fahrzeug aus der misslichen Lage befreien, herausziehen, aber sollte kein Schaden entstanden und das Fahrzeug uneingeschränkt fahrbereit sein, dann ist die Hilfeleistung des Abschleppunternehmens kostenpflichtig.

    So, wieder viel geschrieben.

    Ich erlebe täglich einen Querschnitt aller Bevölkerungsschichten mit Wünschen und Bedürfnissen. Meine Kollegen/innen der Pannenhilfe auf der Straße versuchen jedem bestmöglich zu helfen. Es gibt jedoch Grenzen, wo auch vom Havaristen eine gewisse Flexibilität erwartet werden kann. Die Akzeptanz und das Verständnis stößt bei Einzelnen allerdings an Grenzen.

  • Wir haben uns diesbezüglich letztes Jahr als jahrzehntelanger ADAC Plus Kunde erkundigt und folgendes erfahren. Beispiel: Urlaub im Ausland, z. B. Spanien. Als Gespann genießt man vollen Service.

    Steht der WoWa auf einem Campingplatz und das Zugfahrzeug fällt z.B. während eines Tagesausflugs oder beim Einkaufen aus, kommt der ADAC nur für das Zugfahrzeug auf. Der Wohnwagen ist nicht Bestandteil des Schutzes.

  • So, wieder viel geschrieben.

    Ich erlebe täglich einen Querschnitt aller Bevölkerungsschichten mit Wünschen und Bedürfnissen. Meine Kollegen/innen der Pannenhilfe auf der Straße versuchen jedem bestmöglich zu helfen. Es gibt jedoch Grenzen, wo auch vom Havaristen eine gewisse Flexibilität erwartet werden kann. Die Akzeptanz und das Verständnis stößt bei Einzelnen allerdings an Grenzen.

    Danke für den Vielen Text, und ja klar, ist nicht immer alles passend.

    Aber ich hab halt auch schon unsinniges erlebt.

    Mir platzte ein Reifen, das Fahrzeug hatte nur ein Flickset mit Pumpe.

    Zuerst hieß es, runter von der AB und direkt zu einer Werkstatt.

    Ich hatte im Vorfeld schon bei meinem Reifenhändler nachgefragt, und er hatte die Größe gerade da…

    Da musste man auch Argumentieren bis die Hotline sagte, es is Okay. Der Umweg belief sich auf 11km.

    Na egal.

    Ich werd mal sehen wie das ich das mit einem Gutachten mache.

    Ciao, Leigh

    Ich grüße auf diesem Wege alle Neuankömmlinge und wünsche eine gute Zeit mit dem Wohnwagen und der Community hier!

  • ... passt nicht ganz zum Thema, ist aber vielleicht für den Einen oder Anderen trotzdem interssant. Ich war vor vielen Jahren auf einem Campingplatz am Gardasee. Bin dort dann wenige Tage vor der Rückfahrt krank geworden (über 40° Fieber). Auf dem Campingplatz gab es eine Arzt der mich untersucht hat und eine Bescheinigung ausgestellt. Leider war diese aus Sicht des ADAC ungeeignet. Ich sollte demnach (ohne Witz - nach telefonischer Auskunft des ADAC) über 50 km zu einem anderen Arzt fahren, welcher dieses für den ADAC bestätigen kann (wohl gemerkt mit über 40° Fieber). Lieber ADAC - Danke für nichts - nach über 25 Jahren wurde zu erstem Mal Hilfe benötigt und quasi abgeleht ... zum Glück konnte ich noch ein paar Tage auf dem CP verlängern und bin dann (immer noch nicht fieberfrei) selbst zurück nach D gefahren. Hinter der Grenze dann ein Zimmer genommen ... So kanns laufen ... PS: hatte ADAC-Auslandkrankenversicherung und Auslandsschutzbrief ...

    Gruß aus Hannover
    Stefan

  • In Fällen wo ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird greift die sogenannte Subsidiaritätsklausel. Bedeutet die Leistungen des ADAC sind in solchen Fällen dann nachrangig, wenn eine andere Versicherung eintrittspflichtig ist. Da von jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, greift entweder die eigene KFZ-Versicherung, bzw. die des Unfallgegners, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Havaristen müssen dann eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit dass Abschleppunternehmen mit der KFZ-Versicherung die Schleppleistung abrechnen kann. Auf Wunsch kann ein Gutachter hinzugerufen werden, der Schäden unabhängig bewertet.

    nun wenn das so wäre, warum hat der ADAC abgeschleppt? Der Totalschaden war schon vorauszusehen und ich habe sogar für 7 Tage einen kostenlosen Ersatzwagen vom ADAC bekommen.

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    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Habe bisher auch nur gute Erfahrungen mit dem ADAC gemacht. Das im In und Ausland.


    VW T6 Multivan Comfortline 150 PS DSG Diesel

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    Mit 100 AH LiFePO4, Mover, Thule-Markise, Thule Fahrradträger, Büttner Batteriecomputer, Klima, MaxxFan, Backofen, Fussbodenerwärmung ….

  • Steht der WoWa auf einem Campingplatz und das Zugfahrzeug fällt z.B. während eines Tagesausflugs oder beim Einkaufen aus, kommt der ADAC nur für das Zugfahrzeug auf. Der Wohnwagen ist nicht Bestandteil des Schutzes.

    Genau das könnte zum Problem werden.

    Das Gleiche wenn:

    Ausfall des Fahrers