• Ich würde für die Fahrt sowieso nur möglichst wenig Gewicht mitnehmen.10 Liter Wasser brauchst du sicher nicht für die Fahrten und das WC Spülwasser bringt nochmals 5 Kg, es geht auch zur Not für unterwegs eine Flasche mit Trinkwasser (Zuhause abgefüllt).

    Ist ja nur zum etwas nachspülen.

    So kommt eins zum anderen an Gewichteinsparung

    Gruß

    Rainer

  • Stützlast hat nichts mit zulässigem Gesamtgewicht zu tun und darf nicht dazu addiert werden! HIER in der PDF Seite 21/22 kannst du dich belesen! smiley3.gif

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Mc Kancy

    Hier geht es nicht um das selbstständige addieren ohne Eintragung.

    Bei mir wurde die Stützlast offiziell dem zGG zurgerechnet.

    Im Schein stand also

    Achslast 1.600 Kg

    zGG 1.700 Kg

    Vielleicht magst du das nicht glauben, aber es wird so gemacht, wenn man einen Prüfer hat, der seiner Berufsbezeichnung noch gerecht wird und nicht nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen irgendetwas einträgt um damit seinen Arsch abzusichern. Nichts anderes ist es bei einem Sattelauflieger.

    Gruß
    Tosche

    VW Passat Variant B8 TDI 4motion
    HOBBY Excellent Edition 650 KMFe

  • Und was machst du wenn ein anderes Fahrzeug eine andere zul. Stützlast hat ?

    Diese Eintragung ist eigentlich nicht zulässig!


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    Mit 100 AH LiFePO4, Mover, Thule-Markise, Thule Fahrradträger, Büttner Batteriecomputer, Klima, MaxxFan, Backofen, Fussbodenerwärmung ….

  • Tosche - so ganz komme ich da inzwischen auch nicht mehr mit. Wenn ich unterstelle, dass du den 560iger auch mit dem Passat gezogen hast, dürften eigentlich nur 90 kg Stützlast hinzugerechnet werden?!

    Oder habe ich irgendwo nen Denkfehler?

    Viele Grüße aus dem Weserbergland / Landkreis Hameln-Pyrmont

    Andreas

    Den Alltag hinter sich lassen
    und doch Zuhause sein!
    Auf alles überflüssige verzichten
    und doch Nichts vermissen!
    Das Fremde kennenlernen
    und doch vertraut fühlen!
    Jederzeit weiterziehen können
    und doch sein Nest nicht verlassen!
    Das ist CAMPING!

  • Jetzt habt ihr mich mal wieder richtig kirre gemacht und ich bin in meinen alten Tagen unter der den WW gerobbt wie in Zeiten beim Bund !

    Natürlich nicht richtig lesen gekonnt keine Lesebrille auf und der Kopf ging nicht soweit ins Genick... also wieder drunter raus gegrochen und das Handy geholt um ein Bild zu knipsen wie ich es von den jungen Leutz her kenne die alles ablichten was sie nicht im Kopf behalten können.

    Puh, da steht 1800kg, im Schein 1750kg, da müsste ich mit meinem Zuladungsgeraffel mit hinkommen. T-Shirt auch noch versaut, muss irgentwo noch ein Fettklumpen vom abschmieren der Stützen gelegen haben auf dem Boden. X(

  • Tosche - so ganz komme ich da inzwischen auch nicht mehr mit. Wenn ich unterstelle, dass du den 560iger auch mit dem Passat gezogen hast, dürften eigentlich nur 90 kg Stützlast hinzugerechnet werden?!

    Oder habe ich irgendwo nen Denkfehler?

    Beim Wohni lasse ich ja nicht die Stützlast vom derzeitigen Zugfahrzeug hinzurechnen, sondern die zulässige Stützlast vom Wohni. Deshalb schrieb ich ja, man muss selbst darauf achten, keinen der zugelassenen Werte zu überschreiten. Mit dem Passat hatte ich praktisch nur 90Kg effektiv mehr Zuladung.

    Gruß
    Tosche

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  • Beim Wohni lasse ich ja nicht die Stützlast vom derzeitigen Zugfahrzeug hinzurechnen, sondern die zulässige Stützlast vom Wohni. Deshalb schrieb ich ja, man muss selbst darauf achten, keinen der zugelassenen Werte zu überschreiten. Mit dem Passat hatte ich praktisch nur 90Kg effektiv mehr Zuladung.

    so jetzt mal auf Altdeutsch. D.h. Du rechnest die 90 kg zum Auto dazu also wie wenn eine zusätzliche Person mit drinnen sitzen würde und die 90kg werden am WW abgezogen wenn die Kiste angehängt ist ?

    Sehe ich dies richtig so ?

    Kilogruß Kipe

  • so jetzt mal auf Altdeutsch. D.h. Du rechnest die 90 kg zum Auto dazu also wie wenn eine zusätzliche Person mit drinnen sitzen würde und die 90kg werden am WW abgezogen wenn die Kiste angehängt ist ?


    Sehe ich dies richtig so ?

    Nein. Ich selbst rechne da nix.

    Der begrenzende Faktor beim zGG ist meist die Achse. So war es auch bei meinem alten 560er mit 1.600 Kg.

    Nun trägt die Achse aber real nur das Gesamtgewicht minus Stütztlast.

    Wenn also alle anderen Komponenten (Zugholme, Bremsen, Auflaufeinrichtung, ASK) für die Mehrbelastung ausgelegt sind, kann ein "richtiger" Prüfer das zGG um die max. zulässige Stützlast erhöhen und das eintragen.

    :e:

    Vorher: zGG 1.600 und Achslast 1.600

    Nachher: zGG 1.700 und Achslast 1.600

    Gruß
    Tosche

    VW Passat Variant B8 TDI 4motion
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  • … kann ein "richtiger" Prüfer das zGG um die max. zulässige Stützlast erhöhen und das eintragen.

    … und ohne neues Typschild. Die Aktualisierung erledigt der „richtige“ Prüfer ganz pragmatisch vor Ort selbst. :good:

    IMG_3979.jpeg

    … aber ‚eintragen‘ tut der „richtige Prüfer“ das nicht; das übernimmt immer noch die Zulassungsstelle. ;)

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

  • Das ist ja mal interessant.

    Da muss ich doch mal schauen, ob ich irgendwo einen "richtigen" Prüfer finde.

    100 kg mehr kämen mir gerade recht. Bin nämlich mit den beiden E-Bikes doch am oberen Ende meiner zulässigen 1800 kg angelangt.

  • Habe verstanden...

    Iss ja fast ne Milchmädchen Rechnung aber ich hab es verstanden. Ich würde aber lieber bei deinem Beispiel bei 1600 bleiben der Kugel 100 geben und im Hinterkopf denken ich hab die Achse um 100 entlastet.

    Ok dies war die Rechnung vom Milchwagenfahrer...

    Beste Grüße vom Kipe

  • Das ist ja mal interessant.

    Da muss ich doch mal schauen, ob ich irgendwo einen "richtigen" Prüfer finde.

    100 kg mehr kämen mir gerade recht. Bin nämlich mit den beiden E-Bikes doch am oberen Ende meiner zulässigen 1800 kg angelangt.

    Ich hab einen bei mir in der Nähe, findet man nicht so einfach aber es gibt sie noch. Allerdings muß man noch die Masse in fahrbereiten Zustand Zugfahrzeug beachetn. Wenn ich noch 100kg zum Wohni zurechnen lasse ist ggf. meine 100er Zulassung wech!

    lg Udo

    Mein Hobby ist unser Hund, aber mein Wohnwagen ist von Hobby!

    2024 Tournée sexy à travers la France - Camping Domaine de Drancourt, Camping Les Pins, Camping Les Grands Pins, Camping Le Serignan Plage, Camping le Daxia, Camping Porte des Voskes

  • Wie wiegen denn eigentlich die Herrschaften von der Rennleitung? Ich hab das noch nicht gehabt. Evtl. nur mit der oder den Achsen auf die mobile Waage drauf und wenn unter ZGG ist alles gut? Oder ist das mit abkuppeln und addieren?

    Es wird abgekuppelt und dann gewogen und das zGG steht im Fahrzeugschein des Wohnwagens und da wird nix addiert oder so.

    lg Udo

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    • Offizieller Beitrag

    sorry Leute, habe versehentlich mit dem Handy Beiträge deaktiviert, war keine Absicht!

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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