Pannenschutz für Zugfahrzeug und Wohnwagen

  • anscheinend inkludiert die Mercedes-Benz-Mobilitaetsgarantie auch den Wohnwagen fuer die Faelle, die der ADAC nicht abdeckt.

    :good:Zumindest war es bei mir/uns so. Als wir mit einer Autopanne liegen geblieben sind, hat Mercedes einen Transporter geschickt, um Auto+Wohnwagen abzuholen. Und als Leihwagen gab es auch einen mit AHK.

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

  • Das ist bei Mercedes so, aber nicht allgemein. Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich was an Leistungen angeboten werden.
    Außerdem darf man dafür jedes Mal zur Inspektion zur Herstellerwerkstatt fahren.
    Da muss man die Kosten Nutzen selber prüfen.

  • Ich werd mich nach was anderem Umsehen. Nach mehr als 30 Jahren is eben ADAC nix mehr für mich.

    Ciao, Leigh

    Ich grüße auf diesem Wege alle Neuankömmlinge und wünsche eine gute Zeit mit dem Wohnwagen und der Community hier!

  • Ich werd mich nach was anderem Umsehen. Nach mehr als 30 Jahren is eben ADAC nix mehr

    Habe ich auch schon probiert. Bin ja beim avd. Das ist aber bei allen die ich gefunden habe so. Es wird sich in erster Linie um das pannenfahrzeug gekümmert.
    Solltest du was besseres finden musst du uns natürlich informieren 😉

    Ich habe ja,Gottseidank, als zugfahrzeug einen mercedes Geschäftswagen 😂

  • Moin!

    Hab jetzt mal ne Mail an Skoda geschickt und gefragt wie das bei denen ist. Werde die Tage die HUK aber auch mal fragen.

    Bin mal gespannt. Bis dato dachte ich nämlich auch immer, dass alte Bestandsverträge vom ADAC Plus alles mit einschließen. Scheinbar ist dem ja nun auch nicht mehr so.

    Gruß, René

    - Skoda Kodiaq 2.0 TDI 4X4 DSG - Hobby 460SL Excellent -

    ,^^, aus Minden in Ostwestfalen-Lippe

  • Panne mit meinem ehemaligen Zugpferd, einem Volvo V40. Unterwegs mit Wohnwagen und noch etwa 100 Km bis nach Hause. Schutzbriefversichert über die KFZ-Versicherung, damals bei der EUROPA versichert. Versicherungsbedingungen besagten damals, dass der Wohnwagen im Falle einer Panne des Zugwagens mit diesem gleichgestellt wird und ein Transport dessen ebenso vorgesehen ist wie es für den Zugwagen gilt. Für uns bedeutete das, dass uns der Abschlepper (eigentlich nur bis zur nächsten Fachwerkstatt) hätte schleppen brauchen, inclusive Anhänger. Der Fahrer war aber so freundlich und hat uns den Wohnwagen noch vor die Tür daheim und das Auto in die Werkstatt am Wohnort gebracht.

    Kostenpunkt für den Schutzbrief über die Versicherung irgendwas um 15 Euro im Jahr. Ich denke, das ist eine gute Alternative zu ADAC und sicher günstiger als dieser.

    Grüße aus Wickede

    Norbert

  • Wir hatten vor ca. 6 Jahren einen Turbolader-Schaden am Opel Zafira und der ADAC hat uns mit einem Transporter abgeholt, der den Opel aufgeladen und den WW an den Haken genommen hat. Wir wurden die ca. 100 km bis in unseren Wohnort gefahren. Der Opel wurde zur Werkstatt und der WW zu uns nach Hause gebracht (wir Mensche hätten ja eh noch nach Hause gebracht werden müssen). Also ich fand den Service sehr gut!

  • Wir hatten vor ca. 6 Jahren einen Turbolader-Schaden am Opel Zafira und der ADAC hat uns mit einem Transporter abgeholt, der den Opel aufgeladen und den WW an den Haken genommen hat. Wir wurden die ca. 100 km bis in unseren Wohnort gefahren. Der Opel wurde zur Werkstatt und der WW zu uns nach Hause gebracht (wir Mensche hätten ja eh noch nach Hause gebracht werden müssen). Also ich fand den Service sehr gut!

    Wegen 100 km wuerde ich keine Versicherung abschliessen und der ADAC hat unseren Wohnwagen ja auch mit bis zur Werkstatt genommen. Der ADAC hatte frueher wohl auch aus Kulanz den Haenger mitgenommen. Doch seit diesem Jahr gibt es strikte Anweisung dies nicht mehr zu tun.

    Wir befinden uns aber im Urlaub meistens 1000 bis 2000 km weit weg im Ausland und das ist dann eben keine Kleinigkeit den Wohnwagen wieder zurueck zu holen. Alleine 1000 km druch Frankreich sind hin und zurueck mit Maut und Sprit 1000 Euro extra und dann muss man das erstmal an einem Wochenende gewuppt bekommen. Wenn das in Spanien passiert legt man neben mehr Geld auch noch 1-2 Urlaubstage drauf.

    Gut zu Wissen, dass Mercedes den Haenger mitnimmt. Den Service mache ich von nun an immer bei Mercedes um in der Mobilitaetsgarantie zu bleiben.

    Eine definitive Antwort von denen hatte ich nun aber noch nicht bekommen. Ich werde berichten, sobald die vorliegt.

  • frittenguru bist du mit deinen Mercedes schon einmal in einer Werkstatt gewesen die nicht zu Mercedes gehört? Wenn ja dann kannst du deine Mobilitätsgarantie abschminken. Zumindest wenn du aus der Garantie bist.

    Laut dem letzten Bericht bin ich wieder drin in der Mobiliaetsgarantie.

  • ACE hat nen extra Camper Addon und der ACV schreibt folgendes:

    Sind Sie mit einem Caravan bzw. Wohnwagen unterwegs, ist beim ACV immer ihr komplettes Gespann geschützt. Denn was ist, wenn Ihr Zugfahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, ihr Anhänger aber voll funktionsfähig?

    Im Gegensatz zu anderen Automobilclubs organisieren wir eine Pannenhilfe nicht nur für ihr defektes Zugfahrzeug. Wenn Sie Ihren Anhänger nicht mehr bewegen können, schleppen wir ihn als Teil Ihres Gespanns mit ab. Und auch im Falle eines Rücktransports bringen wir Ihr gesamtes Gespann zurück zu Ihrem Wohnort.

    Ist doch genau das, wonach wir suchen oder?

    Einmal editiert, zuletzt von FuXXz (5. Mai 2024 um 00:51)

  • Moin!

    Also die HUK hat bereits geantwortet.

    Etwas kryptisch und so ganz kann ich damit jetzt nix anfangen, weil für mich jetzt im Text nicht ersichtlich ist, ob die im Text dann das Zugfahrzeug oder den Anhänger meinen (was ja meine Frage war, wenn was mit dem Zugfahrzeug ist):


    Danke für Ihre Anfrage.

    Sofern für das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung bei unserem Unternehmen besteht und zusätzlich der Schutzbrief vereinbart wurde, ist bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug ebenfalls Deckung für einen mitgeführten Wohnwagen gegeben. Deckung besteht z. B. im Rahmen einer Pannen und Unfallhilfe (Abschleppen). Wir organisieren die Unfall-/Pannenhilfe zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft direkt an der Schadenstelle oder in einer Werkstatt und organisieren ggf. das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und Ladung.

    Wir übernehmen die Reparatur vor Ort, wenn dies mit mitgeführten Kleinteilen des Pannenhilfsfahrzeugs möglich ist oder das Abschleppen in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt. Der Dienstleister dafür wird durch uns beauftragt.

    Wir lassen das Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt seiner Wahl transportieren, wenn das Fahrzeug im Inland am Folgetag oder im Ausland innerhalb von 3 Werktagen nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann.

    Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden. Dies geschieht nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug.

    Mit freundlichen Grüßen
    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

    - Skoda Kodiaq 2.0 TDI 4X4 DSG - Hobby 460SL Excellent -

    ,^^, aus Minden in Ostwestfalen-Lippe

  • ... ist bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug ebenfalls Deckung für einen mitgeführten Wohnwagen gegeben.

    Hatte ähnliche zweideutige Antworten von der HUK erhalten.

    Die große Frage: Gilt der Wohnwagen als mitgeführt, wenn dieser auf dem Campingplatz steht und das versicherte Fahrzeug einen Unfall/Panne hat und dieses mittel Rücktransport nach D geholt werden muss?

  • Hatte ähnliche zweideutige Antworten von der HUK erhalten.

    Die große Frage: Gilt der Wohnwagen als mitgeführt, wenn dieser auf dem Campingplatz steht und das versicherte Fahrzeug einen Unfall/Panne hat und dieses mittel Rücktransport nach D geholt werden muss?


    Eben genau sowas halt. Sie schreiben halt immer nur vom Fahrzeug. Was sie alles mit dem Fahrzeug machen/versuchen ist mir schon klar! Es ging aber um das Anhängsel zum Fahrzeug und nicht um das Fahrzeug.

    Ist wieder so nen typisches Versicherungsdeutsch was ein Laie nicht ohne Weiteres versteht.

    Gruß, René

    - Skoda Kodiaq 2.0 TDI 4X4 DSG - Hobby 460SL Excellent -

    ,^^, aus Minden in Ostwestfalen-Lippe

  • ACE hat nen extra Camper Addon und der ACV schreibt folgendes:

    Sind Sie mit einem Caravan bzw. Wohnwagen unterwegs, ist beim ACV immer ihr komplettes Gespann geschützt. Denn was ist, wenn Ihr Zugfahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, ihr Anhänger aber voll funktionsfähig?

    Im Gegensatz zu anderen Automobilclubs organisieren wir eine Pannenhilfe nicht nur für ihr defektes Zugfahrzeug. Wenn Sie Ihren Anhänger nicht mehr bewegen können, schleppen wir ihn als Teil Ihres Gespanns mit ab. Und auch im Falle eines Rücktransports bringen wir Ihr gesamtes Gespann zurück zu Ihrem Wohnort.

    Ist doch genau das, wonach wir suchen oder?

    Ich habe ACE und ACV angeschrieben und ihnen noch folgende Fragen gestellt. Bin auf deren Antwort gespannt.

    1. Unfall/Panne des Zugfahrzeuges. Zum Zeitpunkt des Unfalls/Panne war das Zugfahrzeug mit Wohnwagen unterwegs.
      1. Werden Zugfahrzeug und Wohnwagen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt?
      2. Kann das Zugfahrzeug in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert?
      3. Wenn das Zugfahrzeug einen Totalschaden hat, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert?


    2. Unfall/Panne des Wohnwagens.
      1. Wird der Wohnwagen zur nächsten Werkstatt, die Wohnwagen reparieren kann, abgeschleppt?
      2. Kann der Wohnwagen in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert?


    3. Unfall/Panne des Zugfahrzeuges. Zum Zeitpunkt des Unfalls/Panne war der Wohnwagen auf dem Campingplatz.
      1. Kann das Zugfahrzeug in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert?
      2. Wenn das Zugfahrzeug einen Totalschaden hat, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert?


    4. Ausfall des Fahrers durch Krankheit oder Verletzung.
      1. Der Ersatzfahrer kann das Gespann nicht fahren, sondern nur das Zugfahrzeug. Wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert?
      2. Es steht kein Ersatzfahrer zur Verfügung. Wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert?
  • Super, stand noch auf meiner to-do diese Fragen zu stellen. Danke dass du es gemacht hast:*

    Alles sehr durcheinander, ich habe habe auch meinen Makler mit den Fragen beschäftigt. Eins konnte er mir bisher sagen:

    Es ist immer von Vorteil KFZ und Wohnwagen bei der gleichen Versicherung zu haben, das vermeidet viele Probleme. Hat man dort auch noch einen ausrechenden Schutzbiref, könnten die sich meist nicht raus reden :)

  • Vom ARCD habe ich Antworten erhalten, die mich vollumfänglich zufrieden stellen :thumbsup::

    "Wichtig, bei dem Zugfahrzeug muss es sich um eine PKW- oder Wohnmobilzulassung handeln (LKW-Zulassung oder Fahrzeug zur Güterbeförderung sind nicht über den Schutzbrief versichert). Versicherungsschutz besteht für alle Fahrzeuge die auf unser Mitglied zugelassen sind oder von diesem geführt werden sowie für mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse), welche zum Schadenzeitpunkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden.

    Der Wohnwagen sollte ebenfalls auf unser Mitglied zugelassen sein, damit Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht an das Zugfahrzeug angehängt ist z. B. bei einem Sturmschaden.

    Wohnmobile sind bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit einer Höhe von maximal 3,20 m sowie einer Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m versichert."


    1. Unfall/Panne des Zugfahrzeuges. Zum Zeitpunkt des Unfalls/Panne war das Zugfahrzeug mit Wohnwagen unterwegs.

    a. Werden Zugfahrzeug und Wohnwagen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt? Kurz und knapp „JA“

    b. Kann das Zugfahrzeug in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert? Zwischen dem Wohn- und Schadenort liegen mindestens 50 km Luftlinie, eine Reparatur würde länger als 3 Werktage in Anspruch nehmen und die Reparaturkosten übersteigen nicht den Wert eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs werden wir ihr Zugfahrzeug sowie den Wohnwagen in Ihre Werkstatt nach Hause transportieren. Dies geschieht meist per Spedition auf einen Sammeltransport.

    c. Wenn das Zugfahrzeug einen Totalschaden hat, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert? „JA“ – ebenfalls per Spedition sofern die o. g. Luftlinie erfüllt ist, falls kein Leihwagen mit Anhängerkupplung zu organisieren ist.

    2. Unfall/Panne des Wohnwagens.

    a. Wird der Wohnwagen zur nächsten Werkstatt, die Wohnwagen reparieren kann, abgeschleppt? „JA“

    b. Kann der Wohnwagen in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert? Zwischen dem Wohn- und Schadenort liegen mindestens 50 km Luftlinie, eine Reparatur würde länger als 3 Werktage in Anspruch nehmen und die Reparaturkosten übersteigen nicht den Wert eines gleichwertigen gebrauchten, dann transportieren wir den Wohnwagen in Ihre Werkstatt nach Hause. Dies geschieht meist per Spedition auf einen Sammeltransport.

    3. Unfall/Panne des Zugfahrzeuges. Zum Zeitpunkt des Unfalls/Panne war der Wohnwagen auf dem Campingplatz.

    a. Kann das Zugfahrzeug in nützlicher Frist nicht repariert werden, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert? „JA“

    b. Wenn das Zugfahrzeug einen Totalschaden hat, wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert? Der Wohnwagen wird auf dem Campingplatz von einem Abschleppdienst abgeholt und im Depot des Abschleppdienstes untergestellt, bis die Spedition zur Abholung eintrifft (falls kein Mietwagen mit Anhängerkupplung zu organisieren ist).

    4. Ausfall des Fahrers durch Krankheit oder Verletzung.

    a. Der Ersatzfahrer kann das Gespann nicht fahren, sondern nur das Zugfahrzeug. Wird dann der Rücktransport zum Wohnort für den Wohnwagen organisiert? „JA“

    b. Es steht kein Ersatzfahrer zur Verfügung. Wird dann der Rücktransport zum Wohnort für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisiert? „JA“

  • Noch die Antwort vom ACV. Allgemein gehalten und nicht einzeln auf die Fragen eingegangen, aber ausreichend detailliert :thumbsup:

    "Beim ACV ist immer Ihr gesamtes Gespann geschützt, wenn Sie mit einem Caravan oder einem anderen Anhänger unterwegs sind. Ist nur Ihr Zugfahrzeug defekt, schleppen wir das gesamte Gespann zur nächstgelegenen Fachwerkstatt ab und versuchen ein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung zu organisieren.

    Ist das nicht möglich und Ihr Zugfahrzeug ist länger als drei Werktage fahruntüchtig, organisieren wir einen Rücktransport des gesamten Gespanns zu Ihrem Wohnort. Dies tun wir sogar, wenn Ihr Anhänger von Ihrem Zugfahrzeug getrennt steht (z. B. auf einem Campingplatz). In diesem Fall müssen Sie allerdings dafür sorgen, dass er für unseren Sammeltransporter erreichbar ist. Dieser kann Ihren Anhänger nur an einer öffentlichen Straße abholen.

    Falls Ihr Zugfahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat und auch in diesen Fällen kein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung organisiert werden kann, kümmern wir uns gleichermaßen um Ihren Anhänger und organisieren dessen Rücktransport.

    Und auch umgekehrt, wenn nur Ihr Anhänger defekt ist, schleppen wir ihn zur nächstgelegenen Fachwerkstatt ab und organisieren einen Rücktransport, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist.

    Die Kosten hierfür werden vom ACV im Rahmen der Schutzbriefversicherung übernommen. Sollte ein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden haben, ist ein Rücktransport zum Wohnort ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 17 unter Punkt 8 in unserem ACV Leistungsverzeichnis .

    Sollten Sie die Reise aufgrund Krankheit (länger als drei Tage) nicht fortsetzen können und Insassen sind hierzu nicht in der Lage, organisieren wir die Abholung des Fahrzeuges bzw. Gespanns durch einen Fahrer (siehe Leistungsverzeichnis S. 18, P. 10)."