Pannenschutz für Zugfahrzeug und Wohnwagen

  • Zusammengefasst ergibt sich für mich im Moment folgende Situation sowohl im europäischen Ausland als auch im Inland bei großer Entfernung vom Wohnort.

    1. Der ADAC holt kein Zugfahrzeug zurück an den Wohnort, wenn das Zugfahrzeug intakt ist.
    2. Der ADAC holt keinen Anhänger (Wohnwagen, Boot) zurück, wenn der Anhänger intakt ist.
    3. Man hat keinen Anspruch auf einen Mietwagen mit Anhängerkupplung. Auch bei einem Mietwagen mit Anhängerkupplung kann die Zugleistung nicht ausreichen.

    Somit ist man für den notwendigen Rücktransport eines intakten Anhängers selber verantwortlich.

    Fällt der einzige Fahrer aus und dieser wird z.B. per Krankentransport nach D transportiert, dann ist man sogar für den Rücktransport von Zugfahrzeug und Anhänger selbst verantwortlich.

    Diese beiden Fälle können aufwendig und teuer werden.

    Ein Alptraum, wenn ich daran denke, wenn uns das am Nordkap passiert wäre.

    Vor der nächsten großen Reise würde ich mich gerne dagegen schützen und hoffe, dass hier jemand einen Vorschlag hat.

  • Es ist die typisch "Deutsche Denke" und der Wunsch immer gegen alles versichert zu sein. Einen Rundumsorgloschutz für alle Eventualitäten gibt es halt nicht.

    Darum geht es in dem Thread nicht, denn das muss je nach Risikobereitschaft, Angebot und Kosten jeder für sich selber entscheiden.

    Primär geht es darum, dass viele mit WW sich bei der ADAC Plus-Versicherung in falscher Sicherheit wähnen und dann, welche Alternativen es gäbe.

  • also ich habe noch nie Probleme gehabt mit den Mitarbeitern vom ADAC vor Ort. Immer top und sehr bemüht. Bin seit 31 Jahren Mitglied und konnte mich nur zwei Mal über die Damen im Callcenter ärgern, wenn ich denen gesagt habe Fahrzeug benötigt einen Schlepper, dann haben sie mir trotzdem einen Pannenhelfer geschickt. Das verursacht sinnlos Kosten und die sollten dahingehend geschult werden, mit Hinterfragung zu erfahren, ob am anderen Ende ein Spinner ist oder jemand, der weiß, wovon er redet.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • …. und die sollten dahingehend geschult werden, mit Hinterfragung zu erfahren, ob am anderen Ende ein Spinner ist oder jemand, der weiß, wovon er redet.

    Jap, seh ich auch so…

    Bin seit 31 Jahren Mitglied

    Dachte du wärst Älter.

    Ich bin seit mehr als 54 Jahren mit Glied… ^^ :D ^^

    Ciao, Leigh

    Ich grüße auf diesem Wege alle Neuankömmlinge und wünsche eine gute Zeit mit dem Wohnwagen und der Community hier!

  • Aufgrund eines Artikels im CCC bin ich auf das Problem gestoßen, wie Zugfahrzeug und Wohnwagen im Fall einer Panne/Unfall geschützt sind.

    Ich dachte, dass ich mit meiner ADAC-Plus Mitgliedschaft vollumfänglich geschützt bin, was aber leider ein Trugschluss war.

    Kritisch ist es, wenn das Zugfahrzeug durch Panne oder Unfall vollständig ausfällt. Der ADAC stellt dann ein Ersatzfahrzeug, aber nicht unbedingt mit Anhängerkupplung. Der Anhänger wird auch nicht zum Wohnort nach D zurück transportiert, sondern dafür ist man selber verantwortlich. Könnte teuer und aufwendig werden, wenn dies mehrere tausend Kilometer vom Wohnort entfernt passiert.

    Wie schützt ihr euch vor so etwas? Gar nicht, unter dem Motto "no risk no fun" oder mit xxx-Versicherung?

    Leider hatten wir vor ein paar Wochen, auf dem Weg zum Campingplatz, einen Totalausfall am Zugfahrzeug (Panne - kein Unfall). Wir sind ADAC-Plus Mitglieder. Schon im Gespräch mit dem ADAC Pannendienst wurde festgelegt, dass wir einen "Pickup-Service" benötigen. Nach ca. einer knappen Stunde Wartezeit kam der Abschlepper vom ADAC. Nach kurzem Blick in den Motorraum um festzustellen, dass eine Reparatur auf der Straße nicht möglich ist, wurde das Auto aufgeladen, der Wohnwagen angehängt und meine Frau und ich durften im Abschleppfahrzeug (bis 5 Personen) Platz nehmen.

    Dann ging es knapp 100 km bis nach Hause um den Wohnwagen abzustellen. Danach noch 15 km weiter um das Auto zur Werkstatt zu bringen. Alles ohne irgendwelche Probleme oder Zusatzkosten!

    Allerdings konnte der ADAC kein Ersatzfahrzeug mit Hängerkupplung zur Verfügung stellen! Hier bin ich auch der Meinung, dass in dem Fall zu wenig "Hilfsbereitschaft" vorhanden ist! Kein Hinweis auf eventuelle zusätzliche Kosten oder eben auch eine weiter entfernte Abholstation um zumindest entscheiden zu können ob man ein Angebot nutzen möchte oder eben nicht!?

    Gruß

    Hobby PRESTIGE 495 UL (Modell 2019), AL-KO ATC, Truma Go2, E-TRAILER, Outwell Tide 320 + Anbau, Thule Omnistor 6300 + Rainblocker
    HYUNDAI TUCSON, 4x4, Wandlerautomatik, 2,0 TDI, 185 PS

  • Mc Kancy

    Leigh

    Je nach Pannenmeldung und Beschreibung des Havaristen wird von der Callcenter-Fallannahme nach Systemvorschlägen entschieden, was die beste Lösung ist. Das richtet sich auch immer nach der Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Einsatzmitteln.

    Ich kann es gut nachvollziehen, wie ärgerlich es ist zweimal auf Hilfe warten zu müssen. Genaue Angaben und vor allem mit den Callcentermitarbeitenden "Reden" ist das "A" und "O". Hier wie dort arbeiten immer noch Menschen.

    In vielen Fällen, wo z.B. ein Fahrzeug nicht anspringt und der Havarist unbedingt ein Schleppen wünscht, weil er der Meinung ist, es müsse geschleppt werden, stellt sich bei Ankunft des Abschleppunternehmens jedoch heraus, dass es eine Starthilfe oder Klopfen auf den Anlasser bzw. Klopfen auf die Kraftstoffpumpe auch getan hätte, um das Fahrzeug vorübergehend wieder fahrbereit zu machen, damit er/sie selbst zur nächsten Werkstatt fahren kann. Sowas wäre eigentlich prädestiniert für die Straßenwacht.

    Unsere Mobilitätspartner sind in der Hauptsache Abschleppunternehmer. Für einige ist das Abschleppgeschäft das zweite Standbein neben ihrem eigentlichen Autohaus. Ist dann "nur" ein Fahrer eines Abschleppdienstes ohne kfz technisches Fachwissen vor Ort, wird er ohne das Fahrzeug sonderlich anzuschauen, es in die nächste Werkstatt schleppen. Das ist sein Auftrag. Beides ist als Pannenhilfe zu verstehen, sowohl die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft als auch alternativ ein Schleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt, wo das Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden kann.

    knete

    Das was Du bekommen hast, ist der Idealfall.

    Ein "Pick-Up" wird meist freigegeben, wenn eine Panne vor Feiertagen oder vorm Wochenende eintritt und es keine Werkstatt oder z.B. einen Reifenhändler gibt, der den Schaden in der Nähe des Pannenorts zeitnah beheben kann und vor allem Kosten für einen Mietwagen oder Übernachtung in keinem Verhältnis stehen. Dazu müssen auch Kapazitäten verfügbar sein. denn wenn ein Pick-Up unterwegs ist, fehlt er in seiner Heimatregion.

    Wie schon geschrieben, die Freigabe für einen kostenfreien Mietwagen kann erst bei einer Panne ab 50km Entfernung zum Wohnort erteilt werden.

    Die meisten Clubmobile stehen bei den Mobilitätspartnern, also den externen Abschleppunternehmen. Sollte ein Abschleppunternehmen kein Mietfahrzeug mehr verfügbar haben, dann wir der nächste Mobilitätspartner oder regionale Mietwagenanbieter angefragt.

    Es ist keinem Havaristen/Mitglied zuzumuten, dass er in einer herausfordernden Pannen-/Unfallsituation alle Mitgliedschaftsbestimmungen kennt. Auch ich muss in Sonderfällen und je nach Konstellation in unseren Arbeitsanweisungen ab und zu nachblättern. Aber jedes ADAC-Mitglied, oder auch Versicherter eines anderen Pannenhilfeunternehmens hat bei Abschluss des Vertrags den AGBs zugestimmt. Sollte es hier wie dort mal zu Problemen kommen und ein Ablauf unrund sein, es zu Unstimmigkeiten kommen, dann kann der Havarist selbst entscheiden, die angebotene Hilfe entweder abzulehnen oder in Vorkasse treten und die verauslagten Kosten anschließend zur Prüfung auf Erstattung einreichen. Es gibt also immer noch eine Möglichkeit entstandene Kosten im Nachgang prüfen zu lassen.

    Wartezeiten:

    Bitte beachten, der ADAC ist nicht der einzige Auftraggeber der regional ansässigen Abschleppunternehmen. Die Einsatzzentrale der Notrufsäulen, die Polizei und die Ordnungskräfte greifen auch darauf zu, wenn es z.B. zu Unfallereignissen kommt, oder auch Falschparker den Verkehr behindern und entfernt werden müssen. Kommt es dadurch zu Kapazitätsengpässen, kann es mitunter zu längeren Wartezeiten kommen. Entschieden wird je nach Dringlichkeit und wo ein Havarist gerade steht. Pannen/Unfälle auf Autobahnen und Landstraßen werden vorrangig bedient, genauso Schutzbedürftige (In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen) und wenn Kinder dabei sind.

    Havaristen, deren Pannenort zu Hause ist, oder z.B. auf einem Supermarktparkplatz stehen, müssen mitunter etwas länger warten. Eine Garantie, dass ein Pannenhelfer zu einer festgelegten Zeit erscheint, gibt es nicht.

    Flüssigkeitsverlust

    Verliert ein Fahrzeug Flüssigkeiten (z.B. Motor-/Getriebeöl, Bremsfüssigkeit oder Kühlwasser, etc) und muss das Abschleppwagenplateau, die Fahrbahn, oder dass Erdreich gereinigt werden, werden solche Kosten nicht übernommen!

    Da von jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, ist jeder Halter verpflichtet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die übernehmen solche Kosten und nicht das Pannenhilfeunternehmen.

    Fahrzeughalter ist kein Mitglied

    Ärgernisse entstehen auch, wenn z.B. mehrere Freunde zusammen in einem Minivan oder z.B. VW Bus unterwegs sind und eine Panne haben. Es ist davon auszugehen, das einer der Insassen bestimmt eine Mitgliedschaft hat und die Panne dann auch über ein Mitglied gemeldet wird.

    Stellt sich bei Ankunft des Pannenhelfers nach der Legitimationsprüfung allerdings heraus, dass der Fahrzeughalter des Pannenfahrzeugs das Fahrzeug zum Pannenzeitpunkt selbst steuerte, Beifahrer war, bzw. anwesend ist und kann keine eigene Mitgliedschaft nachweisen, dann besteht kein Schutz. Sollte das Fahrzeug in dieser Konstellation abgeschleppt werden müssen, ist das für den Fahrzeughalter kostenpflichtig.

    Gleiche Konstellation wäre, wenn z.B. eine junge Dame mit ihrem Freund zusammen in seinem Fahrzeug unterwegs ist, die Dame eine eigene Mitgliedschaft hat oder noch in der Mitgliedschaft des Vaters mitversichert ist, aber der Freund kein Mitglied ist. In solchen Fällen ist er für sein Fahrzeug alleinverantwortlich und nichtanspruchsberechtigt.

    Mehrfachinanspruchnahme

    Es gibt auch Kandidaten bzw. "Schwarze Schafe", die mißbrauchen den ADAC als Werkstattersatz und sind Dauergast. Bedeutet, der Straßenwachtfahrer wird 3-5x im Monat zu der immer gleichen Panne geschickt, um so ein Fahrzeug stets aufs Neue fahrbereit zu machen. Hier gilt es im Sinne der Solidargemeinschaft aller Mitglieder auch mal einen Riegel vorzuschieben und so jemanden darauf hinzuweisen, dass die Pannenhilfe als Helfer in der Not zu verstehen ist und er/sie sein Fahrzeug nachhaltig reparieren muss, andernfalls die nächste Hilfe kostenpflichtig, bzw. komplett abgelehnt wird, bzw. erst gegen Nachweis einer Reparaturrechnung wieder geholfen bekommt.


    Jede Versicherung hat so ihre Eigenheiten. In den allermeisten Fällen wird auch versucht kulant zu handeln. Viele beharren jedoch auf einen ihrer Meinung nach "das war schon immer" oder "früher bin ich schon..." - Anspruch. Es sind immer individuelle Einzelfallentscheidungen zu treffen. Mitglieder die auf ihr Recht bestehen wollen, obwohl es die AGBs nicht hergeben sind sehr anstrengend.

    Mag sein, dass meine Ausführungen den ein oder anderen nicht interessieren. Es war mit jedoch ein Bedürfnis euch aufzuklären und mitzuteilen, dass die Pannenhilfe sehr komplex ist.

  • Das ist kein ADAC Problem. Seid so fair und vergleicht auch bei den anderen Mitbewerbern.

    Der Threat hat sich etwas zum pro/contra ADAC entwickelt. Es sollte ja diskutiert werden, wer hier eine Lösung (Versicherung) hat.

    Danke Matthias292 für deine Ausführungen. Ich merke, dass du deinen Job bei deinem Arbeitgeber gerne machst und voll dahinter steht.

    Ich habe bisher auch mit dem ADAC gute Erfahrungen gemacht.

    Ich glaube, es gibt überall Leute, die nicht kundenorientiert sind, das fängt an der Kasse des Supermarktes an und hört eben im CallCenter einer Versicherung auf. Natürlich gibt es auch Havaristen (schön deine Wortwahl), die ungehalten, überfordert und verärgert sind und das dann auch ausdrücken.

  • Im Camping, Cars & Caravans Ausgabe Mai 2024 gibt es einen Artikel zu dem Thema aus Seite 8.

    Ernüchterndes Ergebnis: die meisten Anbieter haben die Anfragen nicht beantwortet, darunter ist auch der ADAC. Warum wohl?

    Nur bei ARCD und Roland Assistance ist der WW mit versichert.

  • … die meisten Anbieter haben die Anfragen nicht beantwortet, darunter ist auch der ADAC.

    Mir hat der ADAC am Montag, 08.04.2024 geantwortet:

    „Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für das Zugfahrzeug. Sollte der Anhänger oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für den Anhänger. Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.“

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

  • Mir hat der ADAC am Montag, 08.04.2024 geantwortet:

    Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.“

    Trifft leider auch zu, wenn der einzige Fahrer aufgrund einer Erkrankung ausfällt.

    Personen werden nach Hause gebracht und Fahrzeug/Anhänger bleibt im Urlaub - eventuell tausende Kilometer vom Wohnort entfernt.

  • Moin, geht es hier nur um den ADAC? Bei einem Schutzbrief der Mecklenburger Versicherung oder Allianz wird der Anhänger im Pannenfall oder Unfall mitgenommen. Bekannte haben in Österreich sogar nach einem Unfall einen Leihwagen mit Ahk bekommen und konnten weiter im Urlaub und später zurück reisen.

    LG Olaf

  • Moin, geht es hier nur um den ADAC? Bei einem Schutzbrief der Mecklenburger Versicherung oder Allianz wird der Anhänger im Pannenfall oder Unfall mitgenommen. Bekannte haben in Österreich sogar nach einem Unfall einen Leihwagen mit Ahk bekommen und konnten weiter im Urlaub und später zurück reisen.

    LG Olaf

    Auch wenn

    1. der einzige Fahrer ausfällt?
    2. wenn der PKW eine Panne/Unfall hat, dadurch nicht mehr fahrfähig ist, und der Anhänger auf dem Campingplatz steht?
  • Du glaubst doch nicht daran, dass jeder Kunde in D das individuell mit seiner Versicherung aushandeln kann.

    "Aushandeln", also so wie am Viehmarkt oder auf dem Bazar, und danach vielleicht noch mit Handschlag besiegeln, sicher nicht! 😉 Erst recht nicht nach dem Eintreten eines Schadensfalles.

    Aber das "Kleingedruckte" genau lesen und ggf. mit der Versicherung abklären, kann man schon. Man kann oft auch zusätzliche Risiken oder Leistungen mit einbeziehen.

    Helmut & Brigitte

    Hobby Prestige 660 WFU, wahlweise auch De Luxe 460 SFf, jeweils gezogen vom Toyota Landcruiser LC 15

  • Trifft leider auch zu, wenn der einzige Fahrer aufgrund einer Erkrankung ausfällt.

    Personen werden nach Hause gebracht und Fahrzeug/Anhänger bleibt im Urlaub - eventuell tausende Kilometer vom Wohnort entfernt.

    Mir hat der ADAC am Montag, 08.04.2024 geantwortet:

    „Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für das Zugfahrzeug. Sollte der Anhänger oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die Plus-Leistungen für den Anhänger. Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.“

    Ja, der ADAC ist leider nicht mehr das, was er einmal war. Man wiegt sich hier als Wohnwagenbesitzer in falscher Sicherheit und die AGB sind nicht einfach nicht klar formuliert, wie das mit dem Wohnanhaenger im Pannenfall laeuft. Dabei definiert slebst das das Kraftfahrtbundesamt ein Fahrzeug als Zugfahrzeug inklusive eventuelle Anhaenger - sprich ein Gespann sollte laut AGB versichert sein. Ist es aber definitiv nicht solange der Anhaenger "fahrbereit" ist (wie auch immer das ohne Zugfahrzeug gehen soll).

    Unser Wohnwagen wurde letzten Sommer an der Atlantikkueste auf dem Hof der Werkstatt stehen gelassen waehrend das Zugfahrzeug aufgrund eines groesseren Elektrikschadens nach 6 Wochen daheim ankam. Wir sind mit der Familie seit 40 Jahren Kunde beim ADAC und unser ADAC Filialleiter meinte, dass wir als Gespann doch den Wohnwagen zurueckgeholt bekommen. Doch das interessierte beim ADAC in Frankreich leider niemanden. Da es in Frankreich auch keine Mietwagen mit Anhaengerkupplng gibt (kein Witz!), blieb uns also nichts anderes uebrig als von Deutschland mit einem Leihwagen nochmal 2000 km abzuspulen um den Wohnwagen zu holen.

    Ich bin nun also auf der Suche nach Alternativen. Vom ACE habe ich die Aussage, dass dies je nach Fall individuell entschieden wird. Da ich dieses Schlamassel mit 3 kleinen Kindern nicht noch einmal erleben moechte, ist das auch keine Alternative. Aber anscheinend inkludiert die Mercedes-Benz-Mobilitaetsgarantie auch den Wohnwagen fuer die Faelle, die der ADAC nicht abdeckt. Ich werde das aber ebenfalls nochmal schriflich abfragen.