Zusammengefasst ergibt sich für mich im Moment folgende Situation sowohl im europäischen Ausland als auch im Inland bei großer Entfernung vom Wohnort.
- Der ADAC holt kein Zugfahrzeug zurück an den Wohnort, wenn das Zugfahrzeug intakt ist.
- Der ADAC holt keinen Anhänger (Wohnwagen, Boot) zurück, wenn der Anhänger intakt ist.
- Man hat keinen Anspruch auf einen Mietwagen mit Anhängerkupplung. Auch bei einem Mietwagen mit Anhängerkupplung kann die Zugleistung nicht ausreichen.
Somit ist man für den notwendigen Rücktransport eines intakten Anhängers selber verantwortlich.
Fällt der einzige Fahrer aus und dieser wird z.B. per Krankentransport nach D transportiert, dann ist man sogar für den Rücktransport von Zugfahrzeug und Anhänger selbst verantwortlich.
Diese beiden Fälle können aufwendig und teuer werden.
Ein Alptraum, wenn ich daran denke, wenn uns das am Nordkap passiert wäre.
Vor der nächsten großen Reise würde ich mich gerne dagegen schützen und hoffe, dass hier jemand einen Vorschlag hat.