Wohnwagen breite 2500mm

  • Hi Zusammen,

    ich wollte mal in die Runde fragen auf was sich die Angabe Wohnwagenbreite bezieht. Ist wie erwartet die breiteste Stelle am Wohnwagen (Fenster, Türgriff, etc. mit eingerechnet)?
    Ich frage weil ich mir einen 560 KMFE kaufen will und den neben dem Haus abstellen könnte.
    Leider wird das ziemlich eng :| und daher wollte ich mal fragen ob das jemand weiß, oder ob jemand schon mal nachgemessen hat.

    Gruß Bullirisiert

  • Ich habe beim 540 soeben nachgemessen. Angegeben sind 2,30
    Außen von Seitenblech zu Seitenblech 2,265m
    Von äußerste Kannte Kederschiene zu Kederschine 2,295m
    Hintere Abdeckecken 2,310m
    Der Vorstand Fenster ist gleich mit Kederschine.
    Vorzeltleuchte hat ca. 4cm Vorstand zum Blech
    Den meisten Überstand liefert die Radkastenblende mit jeweils ca 3cm. An der Stelle also 2335mm.

  • Hi Zusammen,

    ich wollte mal in die Runde fragen auf was sich die Angabe Wohnwagenbreite bezieht. Ist wie erwartet die breiteste Stelle am Wohnwagen (Fenster, Türgriff, etc. mit eingerechnet)?
    Ich frage weil ich mir einen 560 KMFE kaufen will und den neben dem Haus abstellen könnte.
    Leider wird das ziemlich eng :| und daher wollte ich mal fragen ob das jemand weiß, oder ob jemand schon mal nachgemessen hat.

    Gruß Bullirisiert

    Ich habe einen 545kmf also auch 2,50m breit.Die exakten Maße wie Quadmaster schreibt, habe ich nicht. Nur so viel: da ich auch nicht viel Platz habe und der WW trocken stehen sollte, habe ich mein Carport 3m breit gebaut. Das Dach ist 3,50m breit. Schmaler möchte ich es nicht haben...

  • Ich habe auch mal nachgemessen, weil es in dem anderen Forum gerade um die Breitenbegrenzung mit Sackmarkise ging.

    • Breitenangabe laut Zulassungsbescheinigung: 2500 mm
    • Breite Seitenwand zu Seitenwand: 2428 mm
    • größter Vorstand linke Seite: Fenster mit 35 mm
    • größter Vorstand rechte Seite: Vorzeltleuchte mit 45 mm
    • tatsächliche Breite ohne Wigo-Markisensack: 2508 mm
    • Vorstand Markisensack: 105 mm
    • tatsächliche Breite mit Wigo-Markisensack: 2568 mm

    Gruß
    Tosche

    VW Passat Variant B8 TDI 4motion
    HOBBY Excellent Edition 650 KMFe

  • Ich habe auch mal nachgemessen, weil es in dem anderen Forum gerade um die Breitenbegrenzung mit Sackmarkise ging.

    • Breitenangabe laut Zulassungsbescheinigung: 2500 mm
    • Breite Seitenwand zu Seitenwand: 2428 mm
    • größter Vorstand linke Seite: Fenster mit 35 mm
    • größter Vorstand rechte Seite: Vorzeltleuchte mit 45 mm
    • tatsächliche Breite ohne Wigo-Markisensack: 2508 mm
    • Vorstand Markisensack: 105 mm
    • tatsächliche Breite mit Wigo-Markisensack: 2568 mm

    Wie breit darf man sein? Waren das nicht mal 2,55m lt. Gesetz. Da wird es schon spannend wenn die Rennleitung einen schlechten Tag hat.Aber edie Zahlen sind schon interessant. Hätte ich nicht gedacht...

  • Wie breit darf man sein? Waren das nicht mal 2,55m lt. Gesetz. Da wird es schon spannend wenn die Rennleitung einen schlechten Tag hat.Aber edie Zahlen sind schon interessant. Hätte ich nicht gedacht...

    Ja, die maximale Breite sind 2,55 m. Ich liege mit meinen annähernd 2,57 m in 2,4 m Höhe sage und schreibe 0,018 m drüber. Da kräht kein Hahn (Bulle) nach, wenn er es denn überhaupt bemerkt.
    Zur Not muss ich halt die Fenster auf der linken Seite abbauen, dann passt es wieder. :D

    Gruß
    Tosche

    VW Passat Variant B8 TDI 4motion
    HOBBY Excellent Edition 650 KMFe

  • Ich habe mal eine frage an die 250cm-Breite Fahrer an euch.
    Laut Gesetzgeber ist ja nur eine Gesamtbreite von 250cm erlaubt. Wenn ihr aber jetzt die Sackmarkisen bzw. Wigo Rollis an der rechten Seite hängen habt, geht ihr ja über die 250cm.
    Ist das erlaubt, oder muss man bei einer Kontrolle mit Konsequenzen rechnen?

    Hobby Excellent 540 UL namens „Berta“ mit Berger Titanium Mover, Thule Omnistor 1200 400x250, SAT Maxview VuQube II, Starlink.
    Zugfahrzeug: Tiguan 2.0 TDI, 4 Motion, DSG, BJ 2020 mit 190 PS.

    • Offizieller Beitrag

    ist zwar nicht zulässig, habe aber noch nie gehört, dass deswegen einer abgestraft wurde. Das passiert sicherlich erst, wenn es damit zu einem Unfall kommt und der Unfalldienst aufmerksam wird.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Mir ist das relativ egal. Ich glaube nicht, das das jemanden wirklich interessiert. Und wenn doch, dann zahle ich die kleine Strafe dafür. Ich kann die Rolle dann zur Not auch in den Wohnwagen legen. Dafür hat Hobby extra hinten das Fenster eingebaut… :)

    Irgendwas von Audi mit Q und 3
    Excellent Edition 650 kmfe

  • ist zwar nicht zulässig, habe aber noch nie gehört, dass deswegen einer abgestraft wurde. Das passiert sicherlich erst, wenn es damit zu einem Unfall kommt und der Unfalldienst aufmerksam wird.

    Gehört habe ich das auch noch nie, Kermic.

    Allerdings habe ich mein Ohr auch nicht in der Zentrale der diversen Ordnungshüterorganisationen und ob spanische oder ungarische Kontrolleure bei einer Routinekontrolle da stutzig würden und bei Überschreitung ein Knöllchen schreiben würden - keinen Schimmer eine Ahnung und ich kenne auch niemanden, der das wüsste. Nicht einmal ADAC, AvD etc.

    In manchen Ecken nimmt man jeden Groschen und legt es auch darauf an. Wir wurden zum Beispiel mal im Süden Ungarns auf einer Solofahrt gestoppt. Einzige Frage: "Ihre Aisweise". Sie wollten nur sehen, ob wir sie dabei haben. Sonst nichts. Das Mitführen ist dort nämlich bußgeldbewehrte Pflicht.

    Das hindert dort aber manche nicht, der illegalen Forderung mancher Hotels und Campingplätze nach Pfandhinterlegung der Ausweises nach zu geben. Und das weiß man natürlich und wittert eine Chance bei ausländischen Kennzeichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Erik (2. November 2022 um 07:44)

    • Offizieller Beitrag

    obwohl der Tatbestand, wenn die Rennleitung einen miesen Tag hat, nicht unerheblich ist.

    332600 Sie nahmen das Kraft­fahrzeug/ den Anhänger/ die Fahrzeug­kombination in Betrieb, obwohl die zulässigen Ab­messungen über­schritten wurden.

    60,- und 1 Punkt

    ob eine Weiterfahrt gewährt wird, ist auch fraglich, denn wenn die Sch... drauf sind, dann sicherlich mit allen Konsequenzen. Heißt dann soviel wie abbauen und in den WoWa verbringen.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • obwohl der Tatbestand, wenn die Rennleitung einen miesen Tag hat, nicht unerheblich ist.
    ob eine Weiterfahrt gewährt wird, ist auch fraglich, denn wenn die Sch... drauf sind, dann sicherlich mit allen Konsequenzen. Heißt dann soviel wie abbauen und in den WoWa verbringen.

    Und weil das NIEMAND wissen kann, ist die Frage nach Konsequenzen (ganz besonders europaweit) im Falle des Falles eben nicht beantwortbar.

  • Ich liege mit meinen annähernd 2,57 m in 2,4 m Höhe sage und schreibe 0,018 m drüber. Da kräht kein Hahn

    gibt auch keine Grund zum Krähen.
    Für Meßmittel gibt es Toleranzen. Selbst die Längenmeßmittel vom Zoll haben eine Abweichung von 0,5%. Das sind bei 2,5m immer noch 1,25cm.
    Hinzu kommt der durch das Verfahren bedingte Meßfehler von ca.1%. (2,5cm) somit sind Überschreitungen von 3,5cm noch im Tolernzbereich, auch ohne die Ermessensfrage des Beamten.

  • Müsste aber nicht seitens der Hersteller von Sackmarkisen ein Hinweis erfolgen ? So nach dem Motto: Zur Beachtung bei Anbauten an ein Fahrzeug mit der Gesamtbreite von 2,5 m ? Oder ist da jeder Besitzer komplett in Eigenverantwortung ?

    Gruß Michael

    540 UL 2022


    Seat Taracco 2021

    Seat Ateca 2023

  • der ist da jeder Besitzer komplett in Eigenverantwortung

    Verantwortlich ist ausschließlich der Fahrzeugführer. Wen soll der Hersteller warnen? Der Käufer, der Markisenanbauer oder der Besitzer muß nicht zwingend der Fahrzeugführer sein.

    Da müste ja an jedem Messer ein Schild hängen- "Schneiden sie nur Zwiebeln, Kartoffeln, Brot und Rinderbraten, aber bitte niemals noch lebendes Menschenfleisch. ^^