• Verantwortlich ist ausschließlich der Fahrzeugführer. Wen soll der Hersteller warnen? Der Käufer, der Markisenanbauer oder der Besitzer muß nicht zwingend der Fahrzeugführer sein.

    Wer denn wohl auch sonst?!

    Viele Grüße aus dem Weserbergland / Landkreis Hameln-Pyrmont

    Andreas

    Den Alltag hinter sich lassen
    und doch Zuhause sein!
    Auf alles überflüssige verzichten
    und doch Nichts vermissen!
    Das Fremde kennenlernen
    und doch vertraut fühlen!
    Jederzeit weiterziehen können
    und doch sein Nest nicht verlassen!
    Das ist CAMPING!

  • Meiner ist auch 250 breit, mit Tule Sackmarkise ca. 257 cm.
    erlaubt sind 255 cm.
    Ich hatte mal bei einer TÜV Abnahme deswegen den Prüfer gefragt.
    Seine Antwort: "Ist doch nicht fest verbaut, zählt als Ladung, auserdem in über 2 Meter Höhe interesiert das niemand"

  • Und was ist mut den Zusatzspiegeln? Die sind doch bei manchen Fahrzeugen auch darüber. Ich habe schon mit LKW Fahrern gesprochen, die beide Türen offen hatten und mit einen Spanngurt mehr oder weniger gesichert hatten. Bei der Rennleitung war es von den jeweiligen Personen abhängig, ob was kam oder nicht, meist bei richtigen Schwerlastkontrollen. Ich sehe täglich solche rumfahren.
    Am WW hatte ich bisher keine Probleme gehabt bzw. bekommen. Ich hoffe das bleibt so.

  • Spiegel sind nach StVZO 32 ausdrücklich ausgenommen. Einige andere Sachen auch. Markisen natürlich nicht.

    Eine Anbauhöhe ist übrigens nicht relevant. Warum soll es da eine 2 m Grenze geben? Und seit wann darf Ladung seitlich überstehen?

  • Stimmt, die Frage mit den Zusatzspiegeln ist absolut berechtigt. Vor allem, wenn man dann noch die Verlängerung an den Zusatzspiegeln hat.
    Haben wir hier im Forum eigentlich einen Brummi-Fahrer?

    Hobby Excellent 540 UL namens „Berta“ mit Berger Titanium Mover, Thule Omnistor 1200 400x250, SAT Maxview VuQube II, Starlink.
    Zugfahrzeug: Tiguan 2.0 TDI, 4 Motion, DSG, BJ 2020 mit 190 PS.