Schaden in einem Hobby. Garantie, Ja oder nein?

  • Hallo ihr lieben,

    was denkt ihr darüber?
    Ich finde es wirklich frech von Hobby, mich einfach so abzuspeisen und zu behaupten das ich selbst Hand angelegt habe. Was sollte ich in dem Moment tun? Der wagen wär ja voll gelaufen mit Wasser!!!


    Sehr geehrter Herr M**********,

    hiermit möchten wir einen Mangel bzw. einen Schaden an unserem Wohnwagen bei Ihnen melden.
    Unsere Kunden-Nr. ****** / Hobby WFB 495 Baujahr 2020

    Wir waren über den vergangenen Feiertag verreist.
    Als wir an unserem Reiseziel ankamen haben wir das übliche, normale Vorgehen des Aufstellens vorgenommen.
    Kurze Zeit später bemerkten wir (zum Glück relativ schnell), dass unter der Küche Wasser austritt und den Boden entlang lief.
    Schnell versuchten wir die Ursache zu finden.
    Dabei konnten wir feststellen, das an einer der beiden Wasserleitungen (kalt-warm) die in den Wasserhahn führen Wasser herausläuft.
    Daraufhin nahmen wir direkt den „Druck“ von der Leitung um weiteres auslaufen zu verhindern.
    Zudem wischten wir schnellstmöglich die Wasserlache auf dem Boden und vor allem unter der Küche (alle Schubladen wurden entnommen) auf.
    Leider konnten wir einen Wasserschaden an zwei Teilen nicht verhindern.
    Es handelt sich um die Sockelleiste und um die davorstehend rechte Außenseite der Küche.
    An beiden Teilen ist ein Quellschaden vorhanden. Bilder senden wir Ihnen in der Anlage.
    Da wir noch innerhalb des gesetzl. Gewährleistungszeitraums sind und ein solcher Schaden nach so kurzer Zeit nicht passieren darf, möchten wir den Schaden bei Ihnen melden und um kostenlosen Austausch bitten.
    Bitte geben Sie uns zur weiteren Vorgehensweise eine Rückmeldung.
    Info: der eigentliche Schaden – lose Leitung – konnten wir selber direkt beheben.
    Diese Maßnahme war notwendig um den Urlaub fortsetzen zu können.
    Gerne können Sie aber die Dichtungen und die Montage nochmals überprüfen und ggf. nachjustieren um weitere Schäden bzw. eine Wiederholung des Vorgehens zu vermeiden.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen


    Hier die Antwort vom Händler beziehungsweise von Hobby


    Sehr geehrter Herr *****,

    vielen Dank für Ihre Geduld.

    Nach Rücksprache von Hobby lässt sich eine undichte Leitung nicht mehr nachvollziehen, da Sie selber Hand angelegt haben.
    Des Weiteren wird von Hobby bezweifelt, dass in diesen Zeitraum wie von Ihnen beschrieben eine Sockelleiste aufquellen kann.


    Somit lehnt Hobby Ihre Beanstandung ab.

  • Hallo Blumenkindle,
    also hier muß ich Hobby vollkommen recht geben. Ihr habt Euch ja auch vollkommen falsch verhalten.
    1. Ihr hättet den Urlaub sofort abbrechen müssen!
    2. Den Wohnwagen bei Feststellung des Wasserschadens sofort verschließen und am besten von Außen versiegeln. Damit alles nachvollziehbar ist.
    3. Sofort mit dem Wohnwagen einen nächstgelegenen Hobby Vertragshändler aufsuchen.

    Tja, da kann Hobby wirklich nichts machen! :cursing:

    Gruß

    Bigboll

    560 WLU MJ 2022

  • Hallo Blumenkindle,
    also hier muß ich Hobby vollkommen recht geben. Ihr habt Euch ja auch vollkommen falsch verhalten.
    1. Ihr hättet den Urlaub sofort abbrechen müssen!
    2. Den Wohnwagen bei Feststellung des Wasserschadens sofort verschließen und am besten von Außen versiegeln. Damit alles nachvollziehbar ist.
    3. Sofort mit dem Wohnwagen einen nächstgelegenen Hobby Vertragshändler aufsuchen.

    Tja, da kann Hobby wirklich nichts machen! :cursing:

    Ist das jetzt dein Ernst? 8o

    Seat Ateca FR 2.0 - DSG - Allrad - 190 PS
    Hobby Excellent 495WFB Model 2020
    Easydriver 2.0 - LionTron 100Ah - Cerbo GX - Victron Multiplus 1600/12/70 - Mppt 150/35 - 360Watt Solar - Selfsat Snipe V3

  • Hier die Antwort vom Händler beziehungsweise von Hobby


    ... Nach Rücksprache von Hobby lässt sich eine undichte Leitung nicht mehr nachvollziehen, da Sie selber Hand angelegt haben.



    Somit lehnt Hobby Ihre Beanstandung ab.

    :/ Haben Hobby bzw. der Händler schon einmal etwas von der im deutschen Recht geltenden "Schadensminderungspflicht" gem. § 254 BGB "Mitverschulden" gehört?
    Auch wenn der Käufer - hier als Be-/Geschädigter - vom Verkäufer (Händler, nicht Hersteller) dem Grunde nach Ersatz für den Schaden verlangen kann, trifft den Käufer eine „Pflicht gegen sich selbst“, den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten. Anderenfalls muss sich der Käufer bzw. Be-/Geschädigte ein Mitverschulden ankreiden lassen, siehe § 254, Abs. 2 BGB:

    "... das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, ... den Schaden abzuwenden oder zu mindern."

    Im Übrigen ist es auch unerheblich, was Hobby (= Hersteller) dazu sagt bzw. welche Rechtsauffassung oder Kundenorientierung Hobby hierzu vertritt. Der Be-/Geschädigte macht (s)einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Vertragspartner geltend. Und dieser Vertragspartner ist der Händler und nicht Hobby. Hobby ist auch kein Garantiegeber (Ausnahme: Dichtigkeitsgarantie).

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

  • :/ Haben Hobby bzw. der Händler schon einmal etwas von der im deutschen Recht geltenden "Schadensminderungspflicht" gem. § 254 BGB "Mitverschulden" gehört?Auch wenn der Käufer - hier als Be-/Geschädigter - vom Verkäufer (Händler, nicht Hersteller) dem Grunde nach Ersatz für den Schaden verlangen kann, trifft den Käufer eine „Pflicht gegen sich selbst“, den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten. Anderenfalls muss sich der Käufer bzw. Be-/Geschädigte ein Mitverschulden ankreiden lassen, siehe § 254, Abs. 2 BGB:

    "... das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, ... den Schaden abzuwenden oder zu mindern."

    Im Übrigen ist es auch unerheblich, was Hobby (= Hersteller) dazu sagt bzw. welche Rechtsauffassung oder Kundenorientierung Hobby hierzu vertritt. Der Be-/Geschädigte macht (s)einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Vertragspartner geltend. Und dieser Vertragspartner ist der Händler und nicht Hobby. Hobby ist auch kein Garantiegeber (Ausnahme: Dichtigkeitsgarantie).

    Sehr guter Hinweis.

    Vielen Dank :)

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    Hobby Excellent 495WFB Model 2020
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  • Hast du denn Fotos davon, wie es aussah als der Schaden war? Und auch von der Schadenstelle im unreparierten Zustand? Wenn ja, würde ich die dem Händler und damit Hobby zur Verfügung stellen.

    Wenn Ihr den Wagen vor mehr als 6 Monaten gekauft habt, liegt die Beweispflicht, das der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestand, leider bei euch. Das deckt dann auch nur die Gewährleistung ab. Natürlich ist es sehr schwer zu beweisen, das die Schlauchschelle bei der Montage nicht fest genug angezogen wurde. Aber genau darauf würde ich meine Argumentation aufbauen. Und zur Not musst du halt einen Gutachter bestellen, der dann feststellen muss ob der Schaden bereits bei Übergabe Bestand.

    Kaufmännisch kann ich das Vorgehen von deinem Händler daher durchaus verstehen.

    Als Kunde würde ich versuchen alle Register zu ziehen, die mir zur Verfügung stehen. Übrigens hat Hobby damit wenig bis gar nichts zu tun. Du hast die Ansprüche aus der Gewährleistung ausschließlich deinem Händler gegenüber. Was der mit Hobby vereinbart oder abspricht, kann dir erstmal egal sein.

    Irgendwas von Audi mit Q und 3
    Excellent Edition 650 kmfe

    • Offizieller Beitrag

    bei einem Händler den Schaden gemeldet? Garantieansprüche immer über einen Vertragshändler regeln, Alleingänge direkt bei Hobby scheitern, weil der bestätigende Händler dazwischen fehlt. Man ist als Nutzer nicht in der Lage, erforderliche Ansprüche geltend zu machen und kommt zwangsläufig unter die Räder. Du hättest auch nicht schreiben dürfen das du was gemacht hast und danach weiter genutzt hast, somit ist die Antwort von Hobby zum Teil schon gerechtfertigt, wenn gleich ich sie auch nicht für richtig erachte. Wenn ein autorisierter Händler das gemacht hätte, wieder eine andere Geschichte. Besser wäre in so einer Situation, Wasser gar nicht benutzen (wenn auch Sch... im Urlaub), nur Schadensbegrenzung, also wegwischen und trocknen. Gegeben Falls einen Händler in der Umgebung ausfindig zu machen und über diesen sofort den Anspruch geltend zu machen. Eventuell bei Hobby anrufen und den Schaden schon vor dem Handanlegen anmelden. Wenn der Schaden gemeldet ist, kann man dann die Schläuche notdürftig reparieren.

    Klingt jetzt alles doof, ich weiß, ist aber der sichere Weg. Also immer vorher erfragen, wie man sich in dieser Situation verhalten soll. Am besten per Mail, damit ihr das schriftlich habt.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Der Schaden wurde, so wie sich das liest, an den Händler gemeldet.
    Hobby hat gar nichts damit zu tun. Die Gewährleistungsansprüche gelten ausschließlich dem Händler gegenüber. Der Schaden muss also nur dem Händler gemeldet werden.

    Irgendwas von Audi mit Q und 3
    Excellent Edition 650 kmfe

    • Offizieller Beitrag

    Der Schaden wurde, so wie sich das liest, an den Händler gemeldet.
    Hobby hat gar nichts damit zu tun. Die Gewährleistungsansprüche gelten ausschließlich dem Händler gegenüber. Der Schaden muss also nur dem Händler gemeldet werden.

    ich bezog mich auf diese Zeile!

    Hier die Antwort vom Händler beziehungsweise von Hobby

    Das Prozedere würde ich trotzdem einhalten. Wenn ich z.B. einen Getriebeschaden am Auto oder einen Motor im Staubsauger selber repariere und danach den Anspruch versuche geltend zu machen, habe ich genauso schlechte Karten. Hobby arbeitet doch mit den Garantien in diesem Bereich nicht anders.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Das Prozedere würde ich trotzdem einhalten. Wenn ich z.B. einen Getriebeschaden am Auto oder einen Motor im Staubsauger selber repariere und danach den Anspruch versuche geltend zu machen, habe ich genauso schlechte Karten.

    Der Geschädigte hat doch mit seiner Maßnahme lediglich- im Sinne der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht -schnellstmöglich versucht, weiteren/größeren Schaden zu vermeiden?!


    Hobby arbeitet doch mit den Garantien in diesem Bereich nicht anders.

    Wo arbeitet Hobby mit ‚Garantien‘?
    Nach meinem Kenntnisstand gibt Hobby - anders als manch ein anderer Caravan-Hersteller - mit Ausnahme der Dichtigkeitsgarantie - weder gegenüber dem Händler, noch gegenüber dem Endkunden irgendeine ‚Garantie‘. Oder habe ich da etwas übersehen/überlesen?

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

    • Offizieller Beitrag

    Der Geschädigte hat doch mit seiner Maßnahme lediglich- im Sinne der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht -schnellstmöglich versucht, weiteren/größeren Schaden zu vermeiden?!

    Schadensminderungspflicht, nicht weiter benutzen der Wasseranlage.

    Wo arbeitet Hobby mit ‚Garantien‘?Nach meinem Kenntnisstand gibt Hobby - anders als manch ein anderer Caravan-Hersteller - mit Ausnahme der Dichtigkeitsgarantie - weder gegenüber dem Händler, noch gegenüber dem Endkunden irgendeine ‚Garantie‘. Oder habe ich da etwas übersehen/überlesen?

    Selbstverständlich gibt Hobby eine Garantie.

    :e: : Außerdem gibt es eine gesetzliche Garantiepflicht.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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    • Offizieller Beitrag

    ja ist schon so das nur die Dichtigkeit genauer beschrieben ist, aber wenn man sich an den Händler wendet müssen die innerhalb der gesetzlichen Garantie alles in Ordnung bringen. Das hat bei mir auch immer gut funktioniert, selbst ein zu schwache Wasserpumpe wurde anstandslos ersetzt. Nur muss man eben sowas dann auch beim Händler erledigen lassen.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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  • Das tut der Händler auch, da er der Verkäufer ist und gegen ihn der Gewährleistungsanspruch besteht. Der holt sich dann aber in der Regel natürlich teile und AW's vom Hersteller zurück, wie beim PKW. Einziger Unterschied ist, dass der WoWa Händler Fremdkunden wohl auch schonmal am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Beim PKW hatte ich bis dato auch mit Re Importen nie Problem.

  • Selbstverständlich gibt Hobby eine Garantie.
    :e: : Außerdem gibt es eine gesetzliche Garantiepflicht.

    OK, dann bitte ich meine mangelnde juristische Expertise zu entschuldigen.

    Sorry, aber eine Hobby-Garantie (Ausnahme: Dichtigkeitsgarantie) kennen ich leider noch nicht. :( Sicherlich macht es Dir aber nichts aus, meine diesbezügliche Wissenslücke zu schließen?

    Ebenso mangelt es mir an der Kenntnis bzgl. einer „gesetzlichen Garantiepflicht“.
    Leider bin ich juristisch nicht sattelfest, so dass ich mich bei der Beurteilung auf Ausführungen juristischer Expertise durch Dritte stützen muss.

    „Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung (Anmerkung: = keine gesetzliche Garantiepflicht) des Herstellers oder Händlers, die über die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgeht.

    Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache sind gesetzlich gewährleistet (= Gewährleistungspflicht:( Der Händler muss mangelhafte Waren oder Dienstleistungen erstatten oder ersetzen.“

    :) Schöne Grüße aus Hannover
    von "dercamper96"

    Einmal editiert, zuletzt von dercamper96 (29. Juni 2022 um 21:04)

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.

    Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen. Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

    ja okay, habe das etwas falsch bezeichnet. Dann ist es eben der Händler, der eine Gewährleistung geben muss, der holt es sich aber mit Sicherheit vom Hersteller wieder. Der Hersteller gibt eine freiwillige Garantie.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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