Antischlingerkupplung Knott KS 30

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben es so.

    Als Schlaufe um die AHK und dann den Karabiner in die Öse. Das genügt.

    Vorsicht, gilt nur für fest verbaute AHK, wenn abnehmbar dann reicht das z.B. in den Niederlanden nicht!

    Bei dem Feuerwehrkarabiner geht es um die Lastbeständigkeit. Eine Abreissleine soll bei einer bestimmten Zuglast reißen und nicht der Haken! Deshalb nutz man dafür Haken mit 300kg Mindestlast!

    lg Udo

    Mein Hobby ist unser Hund, aber mein Wohnwagen ist von Hobby!

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  • Vorsicht, gilt nur für fest verbaute AHK, wenn abnehmbar dann reicht das z.B. in den Niederlanden nicht!

    Diesen Unterschied kenne ich nur für die Schweiz (aber sie bestehen nicht darauf, wenn technisch nicht praktikabel; siehe mein Link "ADAC" weiter oben).
    Gibt es für diese niederl. Regelung eine Quelle?

  • Meine Knott KS 30 zeigt auch kein Grün an obwohl der Anhänger erst 1 1/4 Jahre alt war, als ich ihn gekauft habe und wohl wenig bewegt wurde.
    Das irritiert mich ebenfalls ziemlich. Ich habe keine Lust neue Beläge einzubauen und zu sehen, dass es dann noch genauso ist.
    Hat dazu noch jemand Erfahrungen?

  • Für die Niederländer wäre meine Lösung auch an einer abnehmbaren passend.

    Für die Schweizer nicht, wenn es eine Möglichkeit gäbe, es auch nach strenger Auslegung der Vorschrift zu machen.

    Die Quelle, dass das auch die Niederländer verlangen, fehlt noch. Ich bezweifle, dass es eine gibt.

  • Hat dazu noch jemand Erfahrungen?

    Ja. Anzeige steht ab funkelnagelneuen Belägen ganz am Ende von grün. Das ändert sich über bislang 40.000 km auch nicht.

    Ich gebe nichts darauf - allenfalls öfter selbst nachschauen, wenn sich da was ändert.

  • Ja. Anzeige steht ab funkelnagelneuen Belägen ganz am Ende von grün. Das ändert sich über bislang 40.000 km auch nicht.
    Ich gebe nichts darauf - allenfalls öfter selbst nachschauen, wenn sich da was ändert.

    Vielen Dank!

  • Für die Schweizer nicht, wenn es eine Möglichkeit gäbe, es auch nach strenger Auslegung der Vorschrift zu machen.
    Die Quelle, dass das auch die Niederländer verlangen, fehlt noch. Ich bezweifle, dass es eine gibt.

    Einfach einen Feuerwehrkarabiner für ein paar Euro kaufen und man kann sich das Nachdenken und recherchieren sparen.

  • Einfach einen Feuerwehrkarabiner für ein paar Euro kaufen und man kann sich das Nachdenken und recherchieren sparen.

    Nee, das hat bei den Schweizern mit dem Haken selbst nur sekundär zu tun. Primär damit, wo er befestigt wird (deren strenge Auslegung der "Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa") .

    Einmal editiert, zuletzt von Erik (18. August 2022 um 18:01) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Nee, das hat bei den Schweizern mit dem Haken selbst nur sekundär zu tun. Primär damit, wo er befestigt wird.

    ich lebe in der Schweiz. Der Feuerwehrkarabiner wird an der Öse der Kupplung befestigt. Das Abreissseil wird durch den Karabiner geführt. Fertig.
    Wenn an der Kupplung keine Öse ist, muss man eben eine dran machen.
    Wenn abnehmbar, dann eben durch die Abschleppöse oder irgendwo unten am Rahmen. Es gibt doch 1000 Möglichkeiten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Carma (18. August 2022 um 18:14)

  • ich lebe in der Schweiz. Der Feuerwehrhaken wird an der Öse der Kupplung befestigt. Das Abreissseil wird durch den Karabiner geführt. Fertig.Wenn an der Kupplung keine Öse ist, muss man eben eine dran machen.

    Da kennst du aber eure Vorschriften schlecht.

    Es geht darum, ob die Öse bei einer abnehmbaren AHK am abnehmbaren Teil sitzt, oder nicht. Scrolle mal nach oben - da habe ich einen Link zum ADAC eingestellt, der das richtig beschreibt. Es hat einige Jahre gedauert, bis eure Bundesregierung euren Kantonen (besonders Graubünden) die Richtung gezeigt hat (nämlich nicht darauf zu bestehen, wenn es technisch zumutbar nicht machbar ist) .
    Inzwischen werden ja AHK (auch abnehmbare) mit Richlinien-konformer Öse geliefert (also bei abnehmbarer AHK die Öse am festen Teil).

    :e: Der ADAC hätte deutlicher schreiben können, dass in der Schweiz der abnehmbare Teil der AHK als "nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden" angesehen wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erik (18. August 2022 um 18:35)

  • Da kennst du aber eure Vorschriften schlecht.

    Es geht darum, ob die Öse bei einer abnehmbaren AHK am abnehmbaren Teil sitzt, oder nicht. Scrolle mal nach oben - da habe ich einen Link zum ADAC eingestellt, der das richtig beschreibt. Es hat einige Jahre gedauert, bis eure Bundesregierung euren Kantonen (besonders Graubünden) die Richtung gezeigt hat (nämlich nicht darauf zu bestehen, wenn es technisch zumutbar nicht machbar ist) .
    Inzwischen werden ja AHK (auch abnehmbare) mit Richlinien-konformer Öse geliefert (also bei abnehmbarer AHK die Öse am festen Teil).

    :e: Der ADAC hätte deutlicher schreiben können, dass in der Schweiz der abnehmbare Teil der AHK als "nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden" angesehen wird.

    Ich kenne die Vorschriften. Es gibt ja noch genügend andere Möglichkeiten die Öse am Fahrzeug FEST anzubringen. Ich weiss nicht, weshalb darum so ein grosses Theater gemacht wird.
    Ich habe doch geschrieben, wie man es bei einer abnehmbaren Kupplung machen kann!!! Einfach mal lesen.
    Und dass in den meisten Kantonen für Touristen meist nicht darauf bestanden wird, kann man oft genug lesen.
    Man kann aus allem eine Riesendiskussion machen, wenn man will und andere zurechtweisen, statt 5 Minuten in eine Lösung zu investieren.

  • Die letzte Zeile habe ich glatt überlesen.


    Wenn abnehmbar, dann eben durch die Abschleppöse oder irgendwo unten am Rahmen. Es gibt doch 1000 Möglichkeiten.

    Diese Zeile hatte ich in deinem Post von 17:34 Uhr tatsächlich überlesen. Das tut mir sehr Leid.