Revision und Prüfung von Gasdruckminderern?

  • Hallo Forumsgemeinde,

    Wir haben im Spähtjahr 2022 auch die Erstausrüster Truma DouControll aufgrund des Alters gegen eine neue Tauschen müssen.

    Und ja, die neue hat den Crashsensor.

    Mit der Verordnung des alternativlosen Austausches solcher Druckregler + Schläuche kann ich mich jedoch nicht anfreunden.

    Aus Ökologischer und Ökonomischer (Verbraucherseitiger) Sicht, ist es absoluter Nonsens Funktioniertende Teile zu Entsorgen.

    Da es für solche Druckminderer und Schläuche keine "Auffrischungsprüfung" oder "Revisionsätze" (Austausche Dichtungen, etc.) gibt erschließt sich mir nicht.

    Jedoch werd ich das Gefühl nicht los, dass hier der Verbraucher mit dem Vorwand der Sicherheit "geschröpft" wird.

    Wenn es Revisionsmöglichkeiten und Prüfmöglichkeiten gäbe, würden das sicherlich die Allermeisten auch in Anspruch nehmen.

    Sogesehen haben hier die Hersteller (Truma GOK, etc.) Sich auf Jahrzehnte hinaus eine planbare Einnahmequelle "Erschlossen".

    Erschlossen daher, dass die Bürokratie und Gesetzgebung sicherlich Seitens der Hersteller nicht Ünterstützt wird, eine Revisionsmöglichkeit solcher Druckminderer / Druckprüfung von Schläuchen zu ermöglichen.


    Des weiteren möchte ich noch ein Wort über den deutschen liebstes Gefühl verlieren.

    Sicherheitsgefühl

    Davon lebt eine ganze Industrie.

    Und ich meine hier nicht die Securitybranche sondern die Brand- Präventionsbranche.

    Eine Gemengelage aus Industrieunternehmen, Prüfinstituten, Feuerwehrverbänden und Interessenverbänden.

    Das Muster von Neuverordnungen gleicht sich seit Jahren (nicht immer!):

    - Industrie hat eine Idee um mehr Geld zu Erwirtschaften

    - Die Interessenverbände Verunsichern / Verängstigen mit Angstzenarien die Bevölkerung

    - Von den Prüforganisationen wird eine Lösung "eingesteuert" die, wenn wunderts, das Geschäftsmodell der Industrie wiederspiegelt

    - Die Feuerwehrverbände mit Ihrem hohen Ansehen in der Bevölkerung und ihrem nicht zu verachtenden politischem Einfluß ( 1. Mio Mitglieder Freiwillige Feuerwehren in D), steuern das in der Politik ein und Ebnen so den Weg für neue Verordnungen und Gesetze was der Industrie auf Jahre wieder eine Einnahmequelle erschließt


    Wie jeder sehen kann, jedes Rädchen hat seine Bestimmung in diesem System. Und jedes Rädchen hätte auch gerne weiterhin diese Funktion.

    Und daher wird auch jedes Rädchen seine Daseinsberechtigung weiterhin "Verteidigen" und bei jeder neuen Verordnung "Mitspielen" ob Notwendig / Sinnhaftig oder nicht.

    Zurück zum Thema.

    Für unsere Wohnwagen gibt es hierfür auch ein Rädchen.

    Es nennt sich:Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

    Ob dieser nun im Sinne des Verbrauchers seine Entscheidungen trifft, oder lieber weiterhin ein "Systemrelevantes" Rädchen im beschriebenen System spielt, darf sich jeder gerne selbst Beantworten.

    Hier das Impressum des Vereins: https://dfga.de/impressum

    Nun die Grätchenfrage:

    Setzt sich der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. für die Revision und Prüfung von Gasdruckminderern in Zukunft ein um einen Ökologisch Sinnfreien Austausch vom Kompletten Druckminderern in Zukunft zu Unterbinden?

    Ich höre gerne euere Meinung hierzu.

    Grüße

  • Mc Kancy 3. Februar 2023 um 07:14

    Hat den Titel des Themas von „Revision und Prüfung von Gasdruckminderern“ zu „Revision und Prüfung von Gasdruckminderern?“ geändert.
  • hallo Michel,

    zum Ersten habe ich deinen Beitrag mal in ein eigenes Thema gepackt, weil der Unmut und die Frage nach einer Lösung, dann doch komplexer Diskussionsstoff ist und das Thema sprengen würde.

    Zum zweiten, mal meine Meinung dazu, als einer, der die Schulung dieser genannten Deutschen Flüssiggas Akademie erfahren hat und alle 5 Jahre auffrischen muss. Du möchtest Gasregler und Regelanlagen einer technischen Tauglichkeitsprüfung aufgrund einer Lebenszeitverlängerung unterziehen lassen. Wie stellst du dir das denn vor. Dazu habe ich gleich zwei Gegenfragen.

    1. Wer soll das bewerkstelligen?
    2. Was stellst du dir vor, würde eine Revision inklusive Aus- und Einbau sowie das Verschicken an eine autorisierte Stelle kosten?

    Druckminderer lassen sich nicht zerlegen, eine Prüfung der Membran ist also nicht möglich. Das hat sicherlich auch einen Grund, dass die nicht zerstörungsfrei zerlegbar sind, weil sonst genau so Leute wie du, selber daran herumbasteln würden. Ich finde es gut so, dass nicht jeder überall daran rumwurschteln kann!

    Und selbst wenn dem nicht so wäre, die Leute maulen schon über die Kosten der Gasprüfung, was denkst du denn, was sie ausgeben wollen für deine Revision? Das muss in technischen Einrichtungen mit der nötigen Ausstattung passieren und nicht jeder Händler bzw. Werkstatt wird sich das antun wollen. Da kommen nämlich weiter Kosten auf ihn zu! Mitarbeiter müssen zur Grundausbildung und dann auch sicher eine erweiterte Folgeschulung, ähnlich wie die Gasprüfer nach G607. Diese Mitarbeiter sind in der Regel im Werkstattprozess eingebunden und zu den Kosten für Ausbildung, Schulung, Werkstattausrüstung kommt dann auch noch der Ausfall des Mitarbeiters. Diese Kosten werden dann auch wieder in irgendeiner Form auf den Kunden umgelegt.

    Fazit: Für meine Begriffe wird das alles so teuer, dass es nicht einmal für den Kunden ökonomisch sinnvoll ist, denn die Anlage wird keine weitere 10 Jahre erhalten, es bleibt ja ein Gebrauchtteil, welches einem Verschleiß unterliegt. Allenfalls 5 Jahre Verlängerung und dann geht das wieder los.

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
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  • Das sehe ich auch so, habe auch eine Berechtigung nach G607.

    Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

    Und gejammert wird oft schon bei der Gasprüfung.

    Nee, ist schon gut wie es aktuell ist.


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  • Mag jeder seine Meinung haben.

    Für mich ist das alles Scheinheilig und Schizophren.

    Und so Zementiert mit der 10 Jahre Austauschpflicht für Druckminderer wird es dann bei den vorschriftsgebenden Organisationen dann doch nicht gehandhabt.

    Man Beachte den Text: BEFÄHIGTE PERSON

    https://www.gok-blog.de/2016/03/31/gel…h-funktioniert/


    BEFÄHIGTE PERSON --> Wachsweiche Formulierung und das auf einer Seite eines Druckminderer- Herstellers.

    Mag sein, nur für Stationäre Anwendungen, aber es zeigt dass doch nicht alles zu 100% so sein muss von Seitens der Gesetzgebung.


    Ich sage nur, Lithium- Ionen- Akku´s mit Ladereglern, Wechselrichtern als DIY im Wohnwagen verbauen ohne Irgendwelche amtliche Qualifikation.

    Da haben scheinbar wenig Menschen Schmerzen damit.

    Ich auch nicht.

    Wenn aber morgen die Vorschrift kommt, Lithium - Akku´s dürfen max. 10 Jahre alt sein und müssen dann erneuert werden, werden sich welche finden die genau als den "Heiligen Gral" anpreisen und mit dem Fingerzeig auf die Sicherheit genau das Verurteilen (was Sie teilweise heute noch Feiern).

    Gerne darf jeder seine Meinung darüber haben deshalb Diskutieren wir auch auf Augenhöhe und das ist auch gut so!

  • Sind wir doch mal ehrlich, da kaufen wir für etliche tausend Euro einen Wohnwagen, wo im günstigsten Fall die erste DuoControl schon verbaut wurde und nach 10 Jahren dann ca 250€ für eine neue Anlage fällig werden. Das sind gerade mal 25€ pro Jahr, oder auch etwas über 2€ im Monat,die es braucht, um das zu bezahlen.

    Da mache ich mir doch keinen Kopf drum,zumal ja etliche ihren WoWa schon vor Ablauf der 10 Jahresfrist wieder verkaufen.

    Unser WoWa ist nun 20 Jahre alt und hat letztes Jahr eine neue Anlage bekommen. Wir haben uns wieder für die GOK entschieden, da diese vom Monteur ratzfatz eingebaut werden konnte, da die Anschlüsse ja alle gepasst haben.

    Wir haben das alles, inkl. Gasprüfung, auf einem CP, während eines Urlaubs machen lassen.

    Da brauchten wir nicht mal einen extra Werkstatttermin.

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  • Es handelt sich hier ja nicht um Gesetze. Daher sagt das Strafgesetzbuch auch nichts dazu, wenn man sich nicht dran hält.

    Aber Normen spiegeln den Stand der Technik und das wird jeder Richter als Maßstab nehmen, wenn er über eine Haftung entscheiden muss.

    Zudem steht es jedem frei, in irgendwelchen Vertragswerken (z. B. einem Dauercamper-Pachtvertrag) die Einhaltung beliebiger Normen verpflichtend zu machen.

    Muss ich jetzt dazu schreiben, dass dies meine Meinung ist und ich diese haben darf? Mache ich grundsätzlich nie.

    Ich habe in Normausschüssen mitgearbeitet (völlig anderes Gebiet). Natürlich spielen da die jeweiligen Interessen rein. Aber so ein Ausschuss besteht aus vielen Interessenvertretern und eben auch aus solchen, die ein ausschließlich fachliches Interesse haben und vertreten.

  • BEFÄHIGTE PERSON --> Wachsweiche Formulierung

    Da bist du nicht auf dem Stand der Dinge. Eine befähigte Person ist exakt definiert und festgeschrieben.

    https://www.befaehigte-person.com/was-ist-eine-befaehigte-person/

    Gerne darf jeder seine Meinung darüber haben deshalb Diskutieren wir auch auf Augenhöhe und das ist auch gut so!

    Wenn ich deine Argumente lese habe ich , bezüglich der Augenhöhe, so meine Zweifel. Du solltest für die passende Augenhöhe eventuell Schuhe mit dicken Sohlen und hohen Absätzen tragen.

    Wenn aber morgen die Vorschrift kommt, Lithium - Akku´s dürfen max. 10 Jahre alt sein und müssen dann erneuert werden, werden sich welche finden die genau als den "Heiligen Gral" anpreisen und mit dem Fingerzeig auf die Sicherheit genau das Verurteilen (was Sie teilweise heute noch Feiern).

    Wenn und hätte sind schlechte Begründungen. Wenn der Hund nicht kacken mußte, hätter er den Hasen gefangen. Kacken war möglich, nur weiterlaufen mußte er dabei.

    Aber wie hast du so schön gesagt: "Gerne darf jeder seine eigenen Meinung darüber haben..."

  • Michel

    Befähigte Person

    Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Wenn eine befähigte Person Ihre gewerbliche Flüssiggasanlage prüft, abnimmt und bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet, kann es sein, dass Sie den Druckregler auch weiterhin einsetzen können. Verankert ist dieser Passus in der Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 79).

    ich würde niemals eine Bestätigung abgeben! Habe oben schon geschrieben, dass diese Geräte nicht zerstörungsfrei auseinander gehen, somit ist das reines Glaskugellesen! Die Membran schwingt permanent um den Nenndruck auf und ab und Ermüdungserscheinungen durch das Gehäuse zu erkennen vermag ich nicht. Ich werde auch weiterhin jeden, wo das Zeug abgelaufen ist, keinen Stempel und keine Marke geben. Du musst auch nicht nach 10 Jahren tauschen, zwingen wird dich keiner, nur mit den Konsequenzen wirst du leben müssen. Egal wie du auf der Industrie und was weiß ich nicht noch alles darauf rumhackst, ändert nichts an der Tatsache. Einzig eine Erfindung, mit Patentanmeldung usw. deinerseits könnte was bewirken. ;)

    Natürlich führe ich Selbstgespräche. Schließlich brauche ich manchmal Rat von einem Experten. ¯\_(ツ)_/¯
    Skoda Kodiaq Style 2.0 TSI / 7-Stufen-Automatikgetriebe DSG / 4x4
    Zafira C Tourer Innovation 1.6 DI Turbo / 6-Stufen-Automatikgetriebe
    Hobby De Luxe Edition 460 LU / Thule 6300 / Mini-Autark / MaxxFan / AL-KO Trailer Control / Truma Mover SX

  • Ih verstehe deine Bedenken nicht. :/

    Er schreibt doch die Anlage von 2013, Da ist doch die 10 Jahresfrist erst in wenigen Monaten zu ende ^^

    Im Sinne der Nachhaltigkeit von Produkten sollten doch Alle bemüht sein, die Reserven voll auszuschöpfen. X(

  • Er schreibt doch die Anlage von 2013, Da ist doch die 10 Jahresfrist erst in wenigen Monaten zu ende ^^

    Im Sinne der Nachhaltigkeit von Produkten sollten doch Alle bemüht sein, die Reserven voll auszuschöpfen. X(

    Sehe ich genauso.

    Warum ein Auto verkaufen das noch bis Ende des Jahres TÜV hat X/

    Ah, das Auto bekommt kein Tüv mehr in Deutschland.

    Ja gut, dann halt was für das Ausland.

    Nachhaltigkeit 2.0

    :whistling: