Leider bin ich nicht fündig geworden.
Weiß jemand wo ich nach schauen kann ob wir unser Schloss (495 UL de luxe easy Bj. 2005) auflasten können?
Wir haben Übergewicht - also ich - meine Frau natürlich nicht
Leider bin ich nicht fündig geworden.
Weiß jemand wo ich nach schauen kann ob wir unser Schloss (495 UL de luxe easy Bj. 2005) auflasten können?
Wir haben Übergewicht - also ich - meine Frau natürlich nicht
Da haste aber nochmal gut die Kurve gekriegt…….hätte sonst böse ausgehen können.
kommando zurück! Ich habe gerade noch mal in die Papiere geschaut. Der Wohnwagen darf 1350 Kilo wiegen.
Aus irgendeinem grund habe ich nur 1200 kg im kopf gehabt.
Heißt wir können sogar noch 90 kg zuladen
Heißt wir können sogar noch 90 kg zuladen
Da kannst Du ja noch einige Haxen essen, da Deine eigenen 75kg ja dann noch "Luft nach oben" darstellen.
90 Kilo?
Is die Grundausstattung denn schon drin?
Und waren Flüssigkeiten auch an Bord?
Ebenso Gasflasche/n?
Den "De luxe easy" kann man nicht weiter auflasten, auch nicht mit einer neuen Achse, da es sich bei dem Aufbau um Leichtbau handelt.
So hat es mir seinerzeit Hobby geschrieben, als ich dort angefragt habe.
So hat es mir seinerzeit Hobby geschrieben, als ich dort angefragt habe.
Und mir haben Sie auch geschrieben, dass nicht mehr als 2200 beim 650KMFE geht.
Ich hätte mit einer anderen Deichsel 2700 bekommen können.
2400kg sind aber genug.
90 Kilo?
Is die Grundausstattung denn schon drin?
Und waren Flüssigkeiten auch an Bord?
Ebenso Gasflasche/n?
Beim Wiegen war die Grundausstattung schon drin. Auch eine volle 11 kg Stahlflasche.
Es muss noch rein:
- Kleidung
- paar Vorräte
- Flüssigkeiten (reduzierte Füllungen reicht uns für die Fahrt)
- und diverses "Kleinzeug"
Aber ich habe keine Bedenken, dass es jetzt noch kritisch wird. (Zu Not kommt dass Ein oder Andere entsprechend nach vorne um die Stützlast zu erhöhen. Da habe ich noch 30 kg Reserve).
Zu Not kommt dass Ein oder Andere entsprechend nach vorne um die Stützlast zu erhöhen. Da habe ich noch 30 kg Reserve.
Wie? Nach vorne?
Erklär mir das mal bitte, wie du das meinst.
Ein Teil des Gewichts vom Wowa kann ich über die Stützlast auf das Zugfahrzeug bringen. Dadurch sinkt die Achslast am Wowa.
Beim Wiegen waren "nur" 60 kg auf der Kupplung. Wowa und Zugfahrzeug dürfen 100 kg.
Bei 90 kg angepeilter Stützlast kann ich also auf der Achse noch ein bisschen Gewicht "sparen".
Ich hoffe, dass meine Logik stimmt.
Ein Teil des Gewichts vom Wowa kann ich über die Stützlast auf das Zugfahrzeug bringen. Dadurch sinkt die Achslast am Wowa.
... aber nicht die tatsächliche Masse des Wohnwagens, welche die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten darf (so zumindest die Auslegung der EU-Richtlinie durch den ADAC).
Bedeutet dass, die Stützlast darf nicht "abgezogen" werden? - Ich denke ist aber in unserem Fall zum Glück egal. 90 kg kommen nicht mehr in den Hänger.
Schätze mal das es mit den Flüssigkeiten noch höchsten 60 kg werden. (davon 22 kg die Splitt-Klima, die alternativ in den Kofferraum kommt)
Bedeutet dass, die Stützlast darf nicht "abgezogen" werden?
Nach Auslegung der EU-Richtlinie durch den ADAC und mich: Kein Abzug von der zGM. Was in den Papieren steht, gilt.
Aber Abzug von der tatsächlichen Masse bei der Betrachtung der tatsächlichen Anhängelast.
Ja, das is leider so….
Wenn der gewogen wird, hängt der nicht am Fahrzeug.
Und die Stützlast sollte man ausreizen.
Fährt sich stabiler.
Dann mal vielen Dank für den Hinweis!!!!! :thumbup:
Ich habs so gelernt, dass, wenn das zGg des Wohnwagen über der zulässigen Anhängelast des Zugwagen liegt, man die Stützlast, die dann dem Zugwagen zugeordnet wird, vom echten Gewicht des Wohnwagens abziehen kann! Diese Regelung ist für mich im Gespannbetrieb im Sommer mit unserem Cabriolet wichtig und wurde mir vom örtlichen TÜV bestätigt..
Genau so, habe ich das auch gelernt
Erkläre das mal den Beamten bei der Kontrolle in FR / ES / IT. Die haben andere Regeln.
In Deutschland wird außerdem eine Überladung bis zu 5 % des z.G.G. geduldet.
man die Stützlast, die dann dem Zugwagen zugeordnet wird, vom echten Gewicht
Eine Last kann man nicht von einem Gewicht abziehen, und auch nicht von einer Masse. Lasten sind Kräfte, die auf Grund von Massen entstehen.
Die Masse des WW wirkt immer auf die Lastauflagepunkte. Diese sind in der Regel die Räder (in Summe die Achslast) und die Stützlast.
Die Stützlast reduziert nur die aktuelle Achslast.
Beispiel:
Ein WW mit einer Masse von 1500kg wird genau ausgewogen beladen, die Stützlast ist 0. Die Gesamtmasse wirkt als Achslast.
Jetzt verschiebe ich im Inneren des WW die 5 Bierkästen nach vorn. Es entsteht eine Stützlast, aber die Masse ist geblieben.
Die Achse trägt weniger weil das Stützrad hilft.
Der Begriff "Zulässiges Gesamtgewicht" ist zwar landläufig üblich, aber technisch hier völlig daneben.
In den Fahrzeugpapieren wird immer von
"Technisch zulässigen Gesamtmasse in Kg" oder
"Im Zulassungstaaat zulässigen Gesamtmasse in Kg", oder
"Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kg (Leermasse)"
gesprochen.
Die Masse ist unveränderlich, egal ob ich sie auf der Spitze meines Zeigefingers, oder auf 4 Stützen abtrage, oder eben auf Reifen und Stütze.
Da gibt es nichts zu rechnen oder umzulegen.
:thumbup:
Warum kann ich in der mobilen Ansicht eigentlich keine Likes vergeben?